Hallo,
handelt es sich tatsächlich um eine Miete und einen Mietvertrag mit „echten Bewohnern“ oder um eine Zuweisung nach dem Ordnungsrecht Deiner örtlichen Gemeinde? Bei letzterem entsteht kein Mietverhältnis mit einem Mieter, sondern allenfalls mit der Gebietskörperschaft.
Gerade deshalb sei „leise“ daraufhin gewiesen, dass die Mehrheit der Ruhrgebietskommunen davon abgekommen ist, ohne ausreichende Einzelfallprüfung Flüchtlinge (also anerkannte Asylbewerber!) ohne entsprechende Betreuung in „rein deutsche“ (oder sagen wir lieber ethnisch westeuropäische) Hausgemeinschaften einzuquartieren, da sie mangels Sprachkenntnissen die Hausordnung nicht verstehen und in der Regel ohne entsprechende Einweisung in westliche Verhaltensweisen (Mülltrennung, Ruhezeiten udgl.) unverschuldet(!) in entsprechende Konflikte mit ihren Mitbewohnern geraten. Das widerum führt zu einem häufigen Belegungswechsel, da diese Menschen „nach derzeitiger angedachter Auslegung“ der „Zuweisungsvereinbarungen“ dann relativ schnell diese Wohnungen wieder verlassen (müssen) und durch andere ersetzt werden (weil es sich ebend nicht um ein Mietverhältnis handelt, das dem Mieterschutz unterliegt!).
Wenn das gehäuft auftritt, kannst Du Dir ausmalen, dass sich das dem Rande einer gewerblichen Vermietung von Wohnraum nähert. Und das dürfte in den wenigsten WEG-Gemeinschaften besonders gut ankommen!
Eine Wertminderung wirst Du als allerletztes erfahren
Messbar wird die durch Vergleichspreise aus der Umgebung und dafür müssten erstmal genug zu geringerem Wert verkaufen und wegziehen. Das vorgenannte ist da wesentlich wahrscheinlicher.
Gruß vom
Schnabel