Wert einer Eigentumswohnung

Hallo zusammen,

Es gibt die Überlegung eine Asylantenfamilie in meine ETW als Mieter einziehen zu lassen.
Dies zu ganz normalen Mietzinsen !!
Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 4 Mietparteien.
Jetzt wurde mir von den anderen Eigentümern gesagt, daß ich dadurch eine Wertminderung aller einzelnen
Eigentumswohnungen herbeiführe. Deshalb wollen Sie mich auf Schadenersatz verklagen.
Ist das möglich oder auch nur theoretisch denkbar ???

Danke für verläßliche Aussagen bzw. Hinweise.
Rein emotionale Äußerungen helfen mir nicht wirklich.

Der Schaden ist vielleicht wirklich da und quantifizierbar, und wird mit entsprechender politischer Gesinnung auch eingeklagt, was dann mit Pauken und Trompeten untergeht, solange AFD + NPD nicht > 50%.

Du hast rechtlich nichts zu befürchten, höchstens 3 persönliche neue Feinde, falls irgend was schief läuft, egal woran es liegt.

Hallo,
handelt es sich tatsächlich um eine Miete und einen Mietvertrag mit „echten Bewohnern“ oder um eine Zuweisung nach dem Ordnungsrecht Deiner örtlichen Gemeinde? Bei letzterem entsteht kein Mietverhältnis mit einem Mieter, sondern allenfalls mit der Gebietskörperschaft.

Gerade deshalb sei „leise“ daraufhin gewiesen, dass die Mehrheit der Ruhrgebietskommunen davon abgekommen ist, ohne ausreichende Einzelfallprüfung Flüchtlinge (also anerkannte Asylbewerber!) ohne entsprechende Betreuung in „rein deutsche“ (oder sagen wir lieber ethnisch westeuropäische) Hausgemeinschaften einzuquartieren, da sie mangels Sprachkenntnissen die Hausordnung nicht verstehen und in der Regel ohne entsprechende Einweisung in westliche Verhaltensweisen (Mülltrennung, Ruhezeiten udgl.) unverschuldet(!) in entsprechende Konflikte mit ihren Mitbewohnern geraten. Das widerum führt zu einem häufigen Belegungswechsel, da diese Menschen „nach derzeitiger angedachter Auslegung“ der „Zuweisungsvereinbarungen“ dann relativ schnell diese Wohnungen wieder verlassen (müssen) und durch andere ersetzt werden (weil es sich ebend nicht um ein Mietverhältnis handelt, das dem Mieterschutz unterliegt!).

Wenn das gehäuft auftritt, kannst Du Dir ausmalen, dass sich das dem Rande einer gewerblichen Vermietung von Wohnraum nähert. Und das dürfte in den wenigsten WEG-Gemeinschaften besonders gut ankommen!

Eine Wertminderung wirst Du als allerletztes erfahren :wink: Messbar wird die durch Vergleichspreise aus der Umgebung und dafür müssten erstmal genug zu geringerem Wert verkaufen und wegziehen. Das vorgenannte ist da wesentlich wahrscheinlicher.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

zunächst einmal ist die Frage, wie das Haus genutzt wird.

Sind alle 4 WE vermietet, wäre das keine Nutzungsänderung und somit Klagen der anderen
nicht möglich.

Anders sähe es aus, wenn die 4 Wohnungen von den ET bewohnt würden, dann müsste man einmal in die Teilungsvereinbarung schauen, was da so vereinbart wurde.

Klar ist das theoretisch denkbar. Gar nicht so selten, dass man eben noch in der gemütlichen Eigentumswohnung über die geistig beschränkten AfD-Wähler dozierte, die einfach nicht begreifen wollen, welche Bereicherung Asylanten in der unmittelbaren Umgebung darstellen, aber Asylbewerber, also nein, damit will man dann doch nichts so unmittelbar zu tun haben. Nachher muss man noch seine wohlfeine Meinung ändern.
Eine Wertminderung von Eigentumswohnungen nachweisen, nur weil Asylanten drin wohnen? Dürfte schwierig werden. Bisher ist ja eher der gegenteilige Effekt zu verzeichnen.
Wenn sich Wohnungen „nur noch“ an Asylantenfamilien vermieten lassen, dann hat das wohl einen Grund. Dann werden die nicht weniger Wert, weil Asylanten drin wohnen, sondern sind schon längst weniger wert.

Grüße

Was sollte darin schon geregelt sein, das die Vermietbarkeit als Wohnraum einschränken sollte? Genauer gesagt, kann eine Einschränkung der Vermietung von Wohnraum als Wohnraum überhaupt nicht wirksam vereinbart werden - weder in der Teilungserklärung noch sonst irgendwie.

Hallo zusammen,
zunächst vielen Dank für eure Nachrichten. Als Fazit denke ich, ich brauch mir keine Sorgen machen, sondern
nur aufpassen, daß nicht ständig gewechselt wird, denn Mieter soll die Stadt werden.
Die anderen Wohnungen sind alle fremd vermietet, dh. es wohnen nicht die Eigentümer darin.

Für weitere Hilfen bin ich dankbar, Gruß