Wert einer Einbauküche

Hallo,

mein Mieter hat beim Einzug 1997 eine neue Küche einbauen lassen.
Preis der Küche lt. Mieter umgerechnet in € 11.897,- inkl. E-Geräte.

Nach zehn Jahren Mietdauer wird er im Juni 2007 ausziehen.
Die Einbauküche möchte er dalassen bei entsprechender Abstands-
zahlung.
Besonderheit der Einbauküche ist eine 10cm höher Arbeitsfläche
gegenüber der Normhöhe.
Die Küche sieht optisch noch gut aus.

Wie hoch darf der Abstandspreis sein?

Gibt es für Einbauküchen AfA-Tabellen?

Für hilfreiche Antworten herzlichen Dank.

Otto H.

Wenn seinerzeits nichts zu der Einbauküche in den Mietvertrag aufgenommen wurde, dann ist die Höhe der Abstandszahlung verhandlungssache. Kommt es zu keiner Einigung muss der Mieter die Räumlichkeiten so hinterlassen, wie er sie seinerzeit vorgefunden hat. Ich entnehme aber Ihren Worten, dass Sie durchaus ein Interesse am Erwerb der Küche haben. Bei einer 10 Jahre alten Küche würde ich ca. 30% des ehemaligen Kaufpreises für angemessen halten, das ist aber ein reines Bauchgefühl.

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Hallo Otto,

ich kann dir zwar nicht mit der AfA-Tabelle helfen, aber wir haben jetzt auch von unserem Vorgänger eine Küche übernommen. Neuwert war 20.000€, wir haben dann dafür noch 5.000€ bezahlt. Die Küche war 4 Jahre alt. Er hat sie von seinem Küchenfachgeschäft schätzen lassen, gleichzeitig haben wir von einem Küchenfachmann ein Urteil eingeholt.
Also nach 10 Jahren, dürfte da ja dann eigentlich nicht mehr viel übrig sein.

Gruß

Tanja

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Hallo

würde auch sagen, 25, max. 30%, sind rund 3000 €, dafür bekommt man schon wieder eine neue Küche. Kommt auch auf die Ausstattung (hochwertige Elektrogeräte etc.) an.

Gruß

Hi Otto,

vielleicht hilft der Ansatz, der bei Scheidungen zum Tragen kommt: Möbel verlieren jedes Jahr 10% des Wertes (linear), bis der Wert auf 30% gefallen ist, dann ändert sich nichts mehr. Idee dahinter: Auf einem 30 Jahre alten Herd kann immer noch gut gekocht werden, wenn auch nicht ganz so schön.

Gruß Ralf

mein Mieter hat beim Einzug 1997 eine neue Küche einbauen
lassen.
Preis der Küche lt. Mieter umgerechnet in € 11.897,- inkl.
E-Geräte.

Wie hoch darf der Abstandspreis sein?

Hallo,

eine Meinung, keine Wahrheit: Der Wert einer zehn Jahre alten, maßgefertigten Küche beträgt für mich als potentiellem Käufer genau € 0,00.

**********************

Als Verkäufer sehe ich dies im ersten Moment freilich völlig anders. Ich preise die Verlässlichkeit der veralteten Elektrogeräte, ich sehe großzügig über schwergängige Schubladen und/oder klapprige Türen hinweg, und glücklich betrachte ich die Schönheit der in die Jahre gekommenen Fronten und Arbeitsplatten, auf denen ich so lange meinem Gemüseschnitzelwerk nachging.

Irgendwann reißt mich jedoch der garstige Kommentar des möglichen Käufers, der seinen Lachanfall angesichts meiner Preisvorstellungen endlich überwunden hat, aus allen Träumen. Ich solle das Geraffel doch ruhig herausreißen - „hinterher Renovierung nicht vergessen!“ - und dann in meiner neuen Bleibe für teuer Geld mehr schlecht als recht zusammenstoppeln. Plötzlich sehe ich meinen neuen Küchenraum vor mit und ahne die Design- und Kostenkatastrophe, die auf mich zukommt. Auch meine wunderbaren Elektrogeräte erscheinen auf einmal in viel blasserem Glanz: Hatte ich mich nicht eigentlich schon auf den neuen Induktionsherd gefreut? Und endlich, endlich auch auf einen Kühlschrank, der nicht den ganzen Tag brummt und blubbert wie ein Dieselgenerator im Leerlauf?

Plötzlich überfällt sie mich, die grausame Erkenntnis, dass mit dieser Küche kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist! Möglicherweise halten sich Entsorgungs- und Renovierungskosten gerade so die Waage, wenn ich die örtliche Recycling-Börse anfrage, ob die das Zeug noch für € 250,00 abholen…

Die Laune ist längst auf dem Tiefpunkt, das Wochenende ist gegessen. Doch dann fällt mein trauriger Blick in die Augen meines Gegenübers. Er lächelt mich an, und ich vernehme plötzlich den glockenhellen Klang seiner Stimme, als er sagt:

„Pass auf, 1000 Öcken bar auf Kralle, weil du’s bist und gut is. Hand drauf?“

HALLELUJA! Die Sonne geht auf. - Ich schlage ein. Das ist ja gerade nochmal gutgegangen :smile:

Gruß,
Andreas

*GRINS*

Genau so!!!

Grüße von
Tinchen

*GRINS*

Genau so!!!

Du bist ja völlig irre :wink:

Ich hab nur Spaß gemacht. 1000 Euro für eine zehn Jahre alte Einbauküche? Ja wenn die Arbeitsplatten aus weißem Carrara-Marmor sind…

Gruß,
Andreas

Voll ins Schwarze getroffen, astrein!* owT
…lange nicht soooo gut amüsiert…
*ein betroffenerFinjen*

*GRINS*

Genau so!!!

Du bist ja völlig irre :wink:

Ich hab nur Spaß gemacht. 1000 Euro für eine
zehn Jahre alte Einbauküche? Ja wenn die
Arbeitsplatten aus weißem Carrara-Marmor sind…

Ey Andreas, jetzt mach kein Sch…, hatte grad so viel Spaß…
Habe grad noch nachgeguckt, was in einem mir fiktiv bekannten Wertermittlungsgutachten vor dem fiktiven Hauskauf stand…"…gute Stadtrandlage, großer Garten, überlassene (1998 eingebracht, umgerechneter Anschaffungspreis 5500 Euro) Einbauküche, dadurch steigerbare Miete macht eine Werterhöhung von 20% von XXXX = YYYYY". Nix Carrara…etwa fiktiv zuviel bezahlt?
…Wir Die fiktive Familie ist damit recht glücklich…
Schöne Nacht noch, Finjen

Hallo!

Wie hoch darf der Abstandspreis sein?

Entweder sind Sie der Ansicht, Ihr Mieter hätte einen Anspruch auf Zurücklasen der Küche, dann sollten sie diese Frage einem Anwalt stellen, oder Sie fragen sich, was Sie vernünftigerweise für eine alte Einbauküche zahlen sollten, dann ist es keine Rechtsfrage. So oder so ist trotz der vielen Antworten der falsche Platz für diese Fragen.

Gruß,

Florian.

Hallo,

mein Mieter hat beim Einzug 1997 eine neue Küche einbauen
lassen.
Preis der Küche lt. Mieter umgerechnet in € 11.897,- inkl.
E-Geräte.

Nach zehn Jahren Mietdauer wird er im Juni 2007 ausziehen.
Die Einbauküche möchte er dalassen bei entsprechender
Abstands-
zahlung.
Besonderheit der Einbauküche ist eine 10cm höher Arbeitsfläche
gegenüber der Normhöhe.
Die Küche sieht optisch noch gut aus.

Wie hoch darf der Abstandspreis sein?

Gibt es für Einbauküchen AfA-Tabellen?

Für hilfreiche Antworten herzlichen Dank.

Otto H.

Hallo Hendrik,

die Meinungen hier im Experten-Forum gehen doch sehr stark aus-
einander.Bei einem jährlichem Wertverlust von 10% wäre nach 10Jahren
die EBK 0 wert wie einer schreibt.
Der andere schreibt,dass eine Küche nach 10 Jahren Nutzungsdauer
noch 30% an Wert darstellt
Allein die Problematik der E-Geräte die ja nach 10 Jahren technisch
überholt sind und jederzeit den Geist aufgeben können ist schwierig
zu bewerten.

Also wie gesagt ich habe die Absicht einen fairen Preis für die Küche
zu bezahlen ohne aber zuviel bezahlen zu müssen.

Guter Rat ist schwierig.

Vielen Dank für die gut gemeinten Ratschläge.

Otto D. Huber:

Wenn seinerzeits nichts zu der Einbauküche in den Mietvertrag
aufgenommen wurde, dann ist die Höhe der Abstandszahlung
verhandlungssache. Kommt es zu keiner Einigung muss der Mieter
die Räumlichkeiten so hinterlassen, wie er sie seinerzeit
vorgefunden hat. Ich entnehme aber Ihren Worten, dass Sie
durchaus ein Interesse am Erwerb der Küche haben. Bei einer 10
Jahre alten Küche würde ich ca. 30% des ehemaligen Kaufpreises
für angemessen halten, das ist aber ein reines Bauchgefühl.

Moin, Otto,

Also wie gesagt ich habe die Absicht einen fairen Preis für
die Küche
zu bezahlen ohne aber zuviel bezahlen zu müssen.

jede Ware ist genau das wert, was ein Käufer dafür geben will, nicht mehr und nicht weniger.

Gruß Ralf

In der amtlichen AfA-Tabelle ist zwar Küche/Einbauküche nicht verzeichnet, aber z.B.
Büromöbel 13 Jahre
Kühleinrichtungen 8 Jahre
Kühlschränke 10 Jahre
Mikrowellengeräte 8 Jahre
Spülmaschine Geschirr- 7 Jahre
http://www.steuernetz.de/afa2001/afaalph.pdf

10 Jahre als Durchschnittswert halte ich sachlich für angemessen.
Auch Steuerberater schreiben Einbauküchen in der Regel auf 10 Jahre ab und das wird - zumindest bei unserem FA - nicht beanstandet.

Im übrigen gilt halt - wie schon gesagt:
jede Ware ist genau das wert, was ein Käufer dafür geben will, nicht mehr und nicht weniger.