Wert einer gekauften Sortware bei Weiterverkauf

Hallo zusammen,

ich habe mir vor 2 Jahren aus beruflichen Gründen (Selbstständigkeit) für 2.000 Euro eine Sotware anschaffen müssen. Am 1.7.2018 werde ich ein Angestelltenverhältnis eingehen und meinem Arbeitslaptop inkl. Software an den Arbeitgeber verkaufen. Ein Preis für den Laptop ist schnell gefunden, was kann man jedoch für die Software darauf verlangen? Diese ist die neueste Version und auf dem aktuellen Stand. Ich habe bereits beim Softwareentwickler angefragt, als ich die Lizenz mit Wirkung zum 1.7.2018 umgemeldet habe. Dieser könnte/wollte mir jedoch keine Anhaltspunkte geben, wie man so etwas preislich ansetzt.

Hat damit jemand Erfahrung und kann mir einen Tipp geben?

Viele Grüße
Feivel

Aktueller Versionsstand = 2.000€
Upgrades fehlen = 1.500€

Aber nur dann, wenn die aktuelle Version auch heute im Handel € 2.000,-- kosten würde. Kostet die inzwischen deutlich mehr, dann darf man auch deren Preis ansetzen. Ist die inzwischen billiger zu haben, dann entsprechend weniger. Denn der Vergleich ist ja immer der Preis, den man heute für diese Software im aktuellen Stand zahlen würde.

Vielen Dank für die Info! Der Kaufpreis ist bisher unverändert und Upgrades gibt es sehr selten, wurden aber immer gemacht.

Hallo,

es ist natürlich noch zu beachten ob Dein zukünftiger AG mit dieser ominösen nicht weiter benannten Software überhaupt etwas anfangen kann oder warum er das überhaupt gebraucht kauft. Rein Lizenztechnisch sollte es kein problem sein wenn Du eh zum Programmierer Kontakt hast das um zu schreiben.

Wenn der künftige AG ein kleiner Krauter oder ein Laden ist, der von ITIL und Co. noch nie etwas gehört hat, dann kann so eine Geschichte durchaus Sinn machen, zumal sie ja auch ein finanzielles Goodie für den neuen AN ist. Dann spart man sich den Aufwand die Software neu installieren zu müssen (was ggf. ziemlicher Aufwand sein kann, wenn es sich nicht um Standardsoftware handelt.

Unter einem anständigen Systemmanagement würde man natürlich erwarten, dass - selbst wenn man die Hardware übernehmen würde - das Gerät neu betankt und hierbei mit einer in der offiziellen Software-Bibliothek hinterlegten Version über einen standardisierten Prozess versorgt, und diese Software dann künftig auch in das Release-Management eingebunden würde.

Aber selbst da kann es Ausnahmen für Sonderlocken geben, bei denen der Aufwand für ein sauberes Management angesichts der geringen Nutzerzahl in keinem vernünftigen Verhältnis steht.