Hallo,
um die Erbschaftssteuer zu schätzen würde ich gerne den Wert einer Immobilie herausfinden.
Bin für alle Tips dankbar.
Ludwig Weinzierl
Hallo,
um die Erbschaftssteuer zu schätzen würde ich gerne den Wert einer Immobilie herausfinden.
Bin für alle Tips dankbar.
Ludwig Weinzierl
Grundstücksfläche mal Verkehrswert des Grundstückes (zu erfahren ggf. von der Stadt/Gemeinde/Bank/Zeitungsanzeigen)
Wert des Gebäudes nach zwei Methoden (in Laiendeutsch):
Dann noch einen Blick in den Einheitswertbescheid des Finanzamtes werfen. Den Wert mal 1.40 nehmen und - komplett daneben zu liegen.
Eine einigermaßen stimmende Bewertung ist gar nicht so einfach. Was ich geschrieben habe, ist schlicht und ergreifend: Pi mal Auge… mit etwas eingebauter Sicherheit.
Bessere Lösung, alles dem Fachmann überlassen. Banken schätzen Objekte zu relativ günstigen Preisen. Oder Zeitungen lesen und vergleichbare Objekte heraussuchen. Aber Vorsicht, auch innerhalb einer Stadt kann es gewaltige Unterschiede geben. Ein Haus in der Nähe des Hasenbergls (München) ist um einiges billiger als in Bogenhausen, Grünwald oder Obermenzing.
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War in der gleichen Situation. Am sinnvollsten ist die Beratung
durch einen Steuerberater. Der schätzt dann auch gleich die
verschiedenen Erbschaftssteuerzahlungen. Die Beratung kostet
nicht die Welt.
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Hi Ludwig,
als für eine Erbschaftsgeschichte ein Haus das meinem Schwiegervater gehörte geschätzt werden mußte, hab ich einen Makler schätzen lassen. Wenn der Mensch einigermaßen seiös ist, kommen auch recht ordentliche Werte raus.
Gandalf
War in der gleichen Situation. Am sinnvollsten ist die
Beratung
durch einen Steuerberater. Der schätzt dann auch gleich die
verschiedenen Erbschaftssteuerzahlungen. Die Beratung kostet
nicht die Welt.
Zum Steuerberater zu gehen wird wohl am vernünftigsten sein.
Was heißt denn nicht die Welt so ungefähr?
Verehrter Herr Weinzierl,
bei der Veranlagung zur Erbschaftssteuer kommt es bei einem Grundstück - so es bebaut ist - auf den Verkehrswert nicht an. Das Finanzamt wird vielmehr einen sogenannten Bedarfswert ermitteln. Dabei ist insbesondere der erzielbare Mietertrag von Bedeutung. Einzelheiten sind im Bewertungsgesetz beschrieben.
Nach grober Faustregel kann man davon ausgehen, daß der Steuerwert in etwa der Hälfte des Verkehrswertes entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Eilert F. Ulbts, Rechtsanwalt
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