Hallo Andy,
ich nehme an, du willst vor allem wissen, wie hoch die bereits geleisteten Zahlungen zu werten sind.
Da bei Tilgung über eine KLV keine kontinuierliche Verzinsung eintritt, ist dies so erstmal nicht möglich.
Möglich ist aber die Ermittlung des Barwertes der Restzahlungen.
Dazu brauchst nimmst du die restlichen Zahlungen und diskontierst jede mit einem angemessenen Zins. Dies kann der Zins des Darlehens sein, oder der, den ihr derzeit für ein Darlehen mit entsprechender Laufzeit zahlen müsstet. Wichtig dabei ist, daß ihr eventuelle Restschulden oder Guthaben am Ende der Vertragslaufzeit der KLV mit berücksichtigt.
Alternativ könntet ihr mit einer hyphotetischen Verzinsung der KLV rechnnen. Also z.B: 6% in den letzten 10 Jahren (das dürfte realistisch sein).
Diesen Barwert ziehst Du vom derzeitigen Wert der Wohnung ab, und erhälst den Teil, den ihr bisher faktisch getilgt habt. Die Hälfte davon zahlst Du an Deine Frau.
Fairerweise ermittelt ihr den Barwert bezogen auf den Scheidungstermin und verzinst wiederum bis zum heutigen Tag.
Beispiel:
Die Wohnung hat 200000,- gekostet.
Ihr zahlt seit 10 Jahren monatlich 1000€ Zinsen und gleichzeitig 260€ in eine KLV. Dies würde bei einer Laufzeit von 25 Jahren etwa einer Verzinsung von 7% entsprechen. Vor 10 Jahren waren das reelle Zahlen.
Heute stellt es sich z.B: so dar, das die KLV in 15 Jahren nur 150000€ ergibt, und die Wohnung ist 210000,- wert.
Der Barwert ist dann folgender. Derzeit musst Du nur 5% Zinsen zahlen, also monatlich 830,-.
1090,-€ mal 15 Jahre ist bei 5% (derzeitiger Zins) 136000,-
die 50000,- Restschuld ergeben uaf heute diskontiert 24000,-
Der heutige Wert der Restzahlungen beträgt also 160000,-
„Getilgt“ hab ihr demnach 210000,- - 160000,- = 50000,-
Du müsstest Deiner Ex also 25000,- zahlen.
Die Alternative Rechnung lautet:
260 mal 10 Jahre bei 6% ergibt: 41000,-
Dazu kommt die Wertsteigerung von 10000,-
Hier müsstest Du Deiner Frau also 25500,- zahlen.
Der Unterschied ergibt sich durch die verschiedenen Zinssätze, ist aber auch nicht so groß, daß sich hier keine Einigung erzielen ließe.
Liebe Grüße,
Max
P.S: diskreteres gerne per mail