Servus,
üblich ist der von Nordlicht genannte Ansatz mit Kaufpreisen vergleichbarer Objekte in Verbindung mit einer Ertragswertschätzung: Die erzielbare Jahresrohmiete wird mit einem Faktor kapitalisiert, der von der erwarteten Nutzungsdauer bis zur nächsten grundlegenden Sanierung und der erwarteten Rendite abhängt. Gern genommen sind Barwertfaktoren von 10 … 15.
Wenn weder vergleichbare Verkehrswerte, noch ausreichende Daten für eine Ertragswertschätzung vorliegen, kann hilfsweise der Sachwert (standardisierte Herstellungskosten minus Abschreibungen) herangezogen werden. Das Sachwertverfahren ist aber vom systematischen Ansatz her grundsätzlich unbrauchbar, weil irgendwann in der Vergangenheit angefallene Kosten keinen Einfluss auf eine zukünftige Kaufentscheidung haben.
Generell sind solche Bewertungen auf dem Papier viel schöner als in der Realität, weil die Anzahl der Transaktionen normalerweise zu gering für eine genaue Bestimmung von Marktpreisen ist. Ein - freilich nicht repräsentatives - Extrem: Ich erinnere mich an einen Fall, wo wir im Zusammenhang mit einer Teilwertabschreibung auf ein im Bau befindliches Gebiet mit Büro- und Gewerbeflächen vom örtlichen Gutachterausschuss präzise den Grundstückspreis genannt bekamen, der einige Jahre vorher bei der Anschaffung des Baugrundstücks bezahlt worden war. Es stellte sich dann heraus, dass dieser Grundstückskauf der einzige vergleichbare weit und breit gewesen war; dass der Wert vom Gutachterausschuss überhaupt verwendet wurde, kam daher, dass es sich um ein Paket von ungefähr zehn Parzellen handelte, so dass das oberflächlich betrachtet aussah wie eine Reihe von zehn Grundstückskäufen - in Wirklichkeit war es ein einziger Vorgang, also für die Erhebung eines Marktpreises unbrauchbar, zumal es sich um die Anschaffung des zu begutachtenden Baugrundstücks selbst handelte.
So isches noch au wieder…
Schöne Grüße
Dä Blumepeder