keine Ahnung, ob ich hier richtig bin, aber ein Mietrechts-Brett gibt es ja leider nicht. also probier ich es erst einmal hier.
ich will eine Wohnung mieten, in die die Vormieterin eine Küche hat einbauen lassen. das war vor etwa einem Jahr. jetzt will die Vormieterin von mir einen Teil des Geldes haben. was würdet ihr sagen, wieviel (in %) ich vom Kaufpreis ihr zahlen sollte. einerseits will ich natürlich fair sein, aber ich will mich auch nicht über den Tisch ziehen lassen.
die Küche ist (auf den ersten Blick) sehr gut in Schuss und gefällt mir auch wirklich gut.
was denkt Ihr, wieviel die an Wert bisher verloren haben könnte?
keine Ahnung, ob ich hier richtig bin, aber ein
Mietrechts-Brett gibt es ja leider nicht. also probier ich es
erst einmal hier.
ich will eine Wohnung mieten, in die die Vormieterin eine
Küche hat einbauen lassen. das war vor etwa einem Jahr. jetzt
will die Vormieterin von mir einen Teil des Geldes haben. was
würdet ihr sagen, wieviel (in %) ich vom Kaufpreis ihr zahlen
sollte. einerseits will ich natürlich fair sein, aber ich will
mich auch nicht über den Tisch ziehen lassen.
die Küche ist (auf den ersten Blick) sehr gut in Schuss und
gefällt mir auch wirklich gut.
was denkt Ihr, wieviel die an Wert bisher verloren haben
könnte?
Vorab ein rechtlicher Hiwneis. Wenn Du die Einbauküche von Deinem Vormieter übernimmst, haftest Du gegenüber dem Vermieter, wenn Du eines Tages ausziehen wirst. Das heisst, Du hast auf Aufforderung des Vermieters auf Deine Kosten die Küche zu entfernen und die Küche wieder neu zu richten. Die Garantie, dass mit zunehmender Lebensdauer und Abnutzung der Einbauküche Du diese wieder an einen Nachmieter verkaufen kannst, ist durchaus ungünstig.
Wir berechnen eine Nutzungsdauer von zehn Jahren für eine Einbauküche. Bei einem Kaufpreis von 3000 DM wäre dies pro Jahr eine Abnutzung von 300 DM. Aber es ist nun mal zu beachten, wie gepflegt die Küche ist, in welchem Zustand sich die Geräte befinden und wie die Küche gewartet wird. Manche Einbauküche ist bei der Übergabe sauber, blitz-blank. Test. Prüfe den Filter der Ablufteinrichtung. Ist der schon lange nicht gewechselt worden, ist die Küche optisch aufgebessert worden. Dann alle Geräte, alle Scharniere prüfen, auf die Knie und unter die Flächen sehen. Wenn mich ein Mitglied bittet, den Preis zu prüfen, gehe ich in solche Wohnungen und versuche mit einer faulen Ausrede auf die Toilette zu kommen. So wie die WC-Brille aussieht, wie das WC aussieht, könnte auch die Küche, bevor sie verkauft werden sollte, ausgesehen haben.
ich will eine Wohnung mieten, in die die Vormieterin eine
Küche hat einbauen lassen. das war vor etwa einem Jahr. jetzt
will die Vormieterin von mir einen Teil des Geldes haben. was
würdet ihr sagen, wieviel (in %) ich vom Kaufpreis ihr zahlen
sollte. einerseits will ich natürlich fair sein, aber ich will
mich auch nicht über den Tisch ziehen lassen.
die Küche ist (auf den ersten Blick) sehr gut in Schuss und
gefällt mir auch wirklich gut.
was denkt Ihr, wieviel die an Wert bisher verloren haben
könnte?
Hallo,
zunächst ist die Frage zu klären, ob die Vormieter überhaupt von Dir für die Küche kassieren dürfen. Eine Einbauküche ist nämlich Bestandteil der Wohnung und damit Eigentum des Wohnungseigentümers. Dieser hat sich mit den Vormietern über Zahlungen zu verständigen. Du hast damit eigentlich nichts zu tun.
Für Dich ist der Vermieter der Vertrags- und Ansprechpartner. Wenn Du die Wohnung allerdings ohne Einbauküche mietest (wichtig ist einzig und allein, was im Mietvertrag steht), ist es doch an Dir, die Einbauküche zu kaufen oder es bleiben zu lassen.
Bei einer etwa 1jährigen Küche würde ich etwa von 2/3 des Neupreises als VHB ausgehen.
ich will eine Wohnung mieten, in die die Vormieterin eine
Küche hat einbauen lassen. das war vor etwa einem Jahr. jetzt
will die Vormieterin von mir einen Teil des Geldes haben. was
würdet ihr sagen, wieviel (in %) ich vom Kaufpreis ihr zahlen
sollte. einerseits will ich natürlich fair sein, aber ich will
mich auch nicht über den Tisch ziehen lassen.
die Küche ist (auf den ersten Blick) sehr gut in Schuss und
gefällt mir auch wirklich gut.
was denkt Ihr, wieviel die an Wert bisher verloren haben
könnte?
Hallo,
zunächst ist die Frage zu klären, ob die Vormieter überhaupt
von Dir für die Küche kassieren dürfen. Eine Einbauküche ist
nämlich Bestandteil der Wohnung und damit Eigentum des
Wohnungseigentümers. Dieser hat sich mit den Vormietern über
Zahlungen zu verständigen. Du hast damit eigentlich nichts zu
tun.
Nein, dies ist so nicht richtig. Der Vermieter kann selbstverständlich eine Wohnung ohne Einbauküche vermieten. Er kann dem Mieter jedoch erlauben, eine Einbauküche einzubauen. In diesem Fall kann er jedoch beim Auszug des Mieters von diesem berechtigt verlangen, dass er den Zustand herstellt, der vor Einzug bestanden hat. Küche also ohne Einbauküche. Er kann aber dem Mieter es überlassen, ob er an den Nachmieter die Küche verkauft. Nur haftet dann der Nachmieter für die Folgen, wenn der Vermieter später den Ausbau einen Auszug verlangt, wenn bei Auszug des Mieters ein weiterer Nachmieter die Küche nicht übernimmt. Mit dem Einbau einer Einbauküche erwirbt der Vermieter kein Eigentum am Eigentum des Mieters. Er hat auch keinen Anspruch auf Überlassung der Einbauküche. Im übrigen ergibt sich die Frage und die Beantwortung aus der Tatsache, dass die Einbauküche dem bisherigen Mieter gehört.
Für Dich ist der Vermieter der Vertrags- und Ansprechpartner.
Ja, aber ! Da die Wohnung ohne Einbauküche (des Vermieters) gemietet werden soll, haftet der künftige Mieter dann auch wenn er auszieht gegenüber dem Vermieter, wenn dieser verlangt, die Küche zu entfernen, wenn z.B. ein neuer Mieter die Küche nicht will. Und da können nun mal Kosten für Anschlüsse, für Gipserarbeiten, möglicherweise sogar Fliesenarbeiten hinzu kommen.
Wenn Du die Wohnung allerdings ohne Einbauküche mietest
(wichtig ist einzig und allein, was im Mietvertrag steht), ist
es doch an Dir, die Einbauküche zu kaufen oder es bleiben zu
lassen.
Aber die Haftung kann eben nicht auf den Vermieter abgewälzt werden.
Bei einer etwa 1jährigen Küche würde ich etwa von 2/3 des
Neupreises als VHB ausgehen.
genau dieselbe Frage habe ich neulich schon mal hier gestellt.
Nach meinen Recherchen (Annoncen im Anzeigen-Blatt „Sperrmüll“) hat sich folgendes Bild (Durchschnittswerte ohne den jeweils teuersten und den jeweils billigsten Anbieter der Altersklasse) ergeben:
bis 1 Jahr: (Durchschnitt 0,5 Jahre): 64% des angegebenen Neuwerts
bis 2 Jahre: (Durchschnitt 1,8 Jahre): 48% des angegebenen Neuwerts
bis 3 Jahre: (Durchschnitt 3,0 Jahre): 44% des angegebenen Neuwerts
bis 4 Jahre: (Durchschnitt 3,9 Jahre): 30% des angegebenen Neuwerts
bis 5 Jahre: (Durchschnitt 5 Jahre): 28% des angegebenen Neuwerts
> 5 Jahre war das Angebot zu dünn.
Wie man erkennen kann, ist kurz nach dem Küchenkauf mit einem erheblichen Abschlag zu rechnen, der bereits bei einer nur bestellten (also noch nicht mal gelieferten Küche) bis zu 20% ausgemacht hat.
Ich würde (je nach Zustand) nach 1 Jahr mit ca. 50 - 55% des Neupreises loslegen. Begründung: wenn der Vormieter die Wohnung an einen anderen verkaufen will, dann muß sie erst noch ausgebaut und an die Wohnung des neuen Eigentümers (oder die neue Wohnung des Vormieters) angepasst werden. Somit ist es der günstigste Fall, wenn der Vormieter die Küche in der Wohnung belassen kann.
Achtung: Auch wenn der Vormieter auf einen günstigen Kaufpreis eingeht, stellt sich die Frage, ob 1. die Küche überhaupt für die eigenen Bedürfnisse o.k. ist (fehlt etwas, was man teuer nachkaufen muß oder ist die Küche viel zu groß und es würde eine kleinere neue und billigere Küche ausreichen) und 2. der Vormieter nicht einfach zu viel bezahlt hat (teurer Händler usw.).