Wert eines Waldgrundstückes

Hallo!
Im Zusammenhang mit einem Erbfall müsste ich den ungefähren Wert einiger Waldgrundstücke angeben. Wie kann ich an diesbezügliche Angaben kommen? Gibt es Richtwerte (etwa: ha-Preis in ländlichem Raum) oder Behörden, an die man sich wenden kann? Gibt es auch für Waldbesitz ggf. Boderichtwertkarten und wenn ja: Wie aussagekräftig sind sie und wo kann man sie bekommen / einsehen? Gibt es vielleicht im Netz Seiten mit Verkaufsangeboten, an denen ich mich orientieren könnte? Bisher bin ich trotz umfangreicher Recherche nicht wirklich fündig geworden, aber ich weiß auch nicht genau, nach welchen aussagekräftigen Stichpunkten sich zu googlen lohnt…
Für Hinweise bin ich dankbar!
Markus

Hallo Markus,

Wie kann ich an
diesbezügliche Angaben kommen?

es gibt Bodenrichtwertkarten, wo solche Werte angegeben sind.
Die kannst Du in Bauämtern, Katasterämtern, Banken, Maklern etc. einsehen.
ABER!
Das sind eben Richt werte und keine exakten.

Wenn es aber um die taxierung für steuerliche Zwecke handelt, sollten die Angaben ausreichen.

Bei Kauf/Verkauf gilt die alte Regel: Eine Immobilie ist exakt so viel wert, wie das höchste Angebot darauf.

Gandalf

Hallo,

Wie kann ich an
diesbezügliche Angaben kommen?

es gibt Bodenrichtwertkarten, wo solche Werte angegeben sind.
Die kannst Du in Bauämtern, Katasterämtern, Banken, Maklern
etc. einsehen.
ABER!
Das sind eben Richt werte und keine exakten.

Wenn es aber um die taxierung für steuerliche Zwecke handelt,
sollten die Angaben ausreichen.

Bei Kauf/Verkauf gilt die alte Regel: Eine Immobilie ist exakt
so viel wert, wie das höchste Angebot darauf.

Neben dem, was Gandalf geschrieben hat, und eher allgemein gilt, ist Wald immer eine Sache für sich.

Es müssen zwei Sachen unterschieden werden, der Grund und Boden und das, was darauf steht.

Der Holzwert eines hiebreifen Buchenbestandes ist etwas ganz anderes, als der Wert einer Fichetenjungkultur. Aber nicht nur der Aufwuchs, sondern auch der Pflegezustand sind wertbestimend. Da kann schnell ein „schöner“ Wald einen „negativen Wert“ bekommen. Hilfreich ist hier möglicherweise ein Gespräch mit dem zuständigen Revierförster oder Jemand vom Forstamt. Auf jeden Fall mit Jemand, der die örtlichen Verhältnisse kennt.

Der Wert von Grund und Boden ist erfahrungsgemäß wesentlich niedriger als der Wert des Aufwuchses. Ich würde hier den durchschnittlichen ortsüblichen Kaufpreis von „schlechtem Ackerland“ ansetzen. Hier können Richtwerte einen Anhalt geben. Richtwerte für Wald sind natürlich nur dann aussagekräftig, wenn sie sich auf eine hinreichend große Anzahl von Verkaufsfällen beziehen.

Im Falle eine Erbauseinandersetzung sollte man den Preis nehmen, auf den sich die Erben einigen (können). Man darf nicht nur den Ertrag sehen, sondern auch die Arbeit, die hineingesteckt werden muss. Ausserdem ist die Lage entscheidend. Nichts ist auf dem „flachen Land“ schlimmer, als ein Miteigentümer, der aus dem Ballungsgebiet kommt und meint, dass bundesweit die gleichen Preise wie im „Speckgürtel“ der Großstädte zu erzielen sind und ein „entgangenes Vermögen durch Verkauf“ wittert.

Gruß
Jörg Zabel