Wert meines gebrauchten Notebooks eBay ?

Hab mein NB bei eBay verkauft und leider vergessen einige Dinge dazuzuschreiben.

Hier ein mailauszug:
Zitat:
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Leider musste ich feststellen, dass die zwei „kleinen“ Haarrisse gar keine Risse sind sondern das Plastik herausgebrochen ist und mit Sekundenkleber befestigt wurde auf einer Seite und Die Gummiauflagefläche ebenfalls. Das Kensingtonschloss hat auch einen Riss und ist somit unbrauchbar.Zudem ist die Klappe auf der Unterseite nicht richtig geschlossen gewesen.Der Hammer ist jedoch das Netzteil welches NEUN MAL GEKLEBT WURDE UND IMMER NOCH OFFENE STELLEN ZU SEHEN SIND----->Lebensgefährlich wegen dem Strom und Brandgefahr!!!
Zudem war das Notebook unheimlich verdreckt und verstaubt.

  1. Das letzte ist die Höhe das Notebook habe ich vor Versand geputzt, es war blitzeblank

  2. zum haarriss siehe meine auktionsbilder: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=29…

  3. netzteil (meine schuld) , ersetze ich , macht 30€ -> haben wir geklärt.

  4. kensingtonschloss? und die klappe? -> ich hab solche dinge garnicht beobachtet; aber wenn das stimmt: sind das gravierende fehler?

Allerdings - und darum gehts, hat mir der Käufer MANGELNDE SORGFALTSPFLICHT vorgeworfen und möchte der Käufer das Notebook trotz dieser ungeheuren Mail trotzdem noch haben und verlangt nach einer Entschädigung für die „Schäden“, die 30€ fürs netzteil werde ich ihm ersetzen. Und der rest, was meint ihr??

Andernfalls möchte er sein Geld und die Gebühren für den Versand (hin + zurück ) zurück haben. Ist das rechtens? (meine zweite Frage)

ps.: Ich hab das book für 460 € verkauft, nicht für den betrag der in der auktion genannt ist !!!

Vielen Dank

Da ich das Notebook nicht gesehen habe, kann ich dazu auch kein Urteil abgeben. Generell ist bei teilweise defekten Geräten - meines Erachtens - vor dem Verkauf immer eine ausführliche schriftliche Verhandlung und gegenseitiges Vertrauen erforderlich.

Gruß Reinhard