Wert schätzen

Hallo!
Ich habe im Archiv gesucht, aber keine rechte Antwort auf meine Frage gefunden:

Wenn bei einer Immobilie der Erbfall eintritt, müssen die Erben automatisch einen Gutachter bestellen, der den Wert festlegt? Und gilt der Martkwert, also was jemand bereit wäre für die Immobilie zu zahlen, oder wird auch der Zustand der Immobilie berücksichtigt, z.B. altes Haus mit Baumängeln, schadhafte Eternitverkleidung, elektrische Leitungen schlecht und ähnliches?

Danke & Gruß,
Eva

…wir haben so ein Gutachten von unserer Verkäuferin erhalten.

a) wird der Bodenrichtwert mit verschiedenen Verfahren ermittelt
B) das Haus und die Bausubstanz genau unter die Lupe genommen (also bauliche Mängel, Ausstattung etc.)

Aus beiden gemeinsam errechnet sich der aktuelle Wert der Immobilie.

Hallo!

Wenn bei einer Immobilie der Erbfall eintritt, müssen die
Erben automatisch einen Gutachter bestellen, der den Wert
festlegt?

Nein, für die ggf. anfallende Erbschaftsteuer gilt kann es Sinn machen, über Ertragswerte per Gutachten zu streiten, und im Rahmen der Auseinandersetzung kann ein Gutachten auch helfen, aber zwingend ist es nicht. Erbt also z.B. die überlebende Ehefrau als Alleinerbin ein Haus in steuerlich unproblematischer Größenordnung, in dem sie zukünftig selbst alleine weiterleben will, gibt es keinen Grund einen Gutachter zu beauftragen. Geht das Haus dann auf die Kinder, und die sind sich einig, wie die Hütte bewertet werden soll, bzw. verkaufen einfach auf dem freien Markt und teilen sich den Erlös, braucht es auch keinen Gutachter. Nur wenn z.B. ein Kind das Haus übernehmen will, und man sich nicht einig wird, was hierfür an die anderen Kinder als Ausgleich zu zahlen ist, oder wenn man vollkommen zerstritten ist und die Zwangsversteigerung betreiben möchte, braucht es ein Gutachten.

Gruß vom Wiz

Und gilt der Martkwert, also was jemand bereit wäre
für die Immobilie zu zahlen, oder wird auch der Zustand der
Immobilie berücksichtigt, z.B. altes Haus mit Baumängeln,
schadhafte Eternitverkleidung, elektrische Leitungen schlecht
und ähnliches?

Danke & Gruß,
Eva

Hallo Eva,

Wenn bei einer Immobilie der Erbfall eintritt, müssen die
Erben automatisch einen Gutachter bestellen, der den Wert
festlegt?

solange man sich so einigen kann, muß man es nicht machen. Nur wenn der Wert strittig ist, wird das wohl eine Partei verlangen.

Und gilt der Martkwert, also was jemand bereit wäre
für die Immobilie zu zahlen, oder wird auch der Zustand der
Immobilie berücksichtigt, z.B. altes Haus mit Baumängeln,
schadhafte Eternitverkleidung, elektrische Leitungen schlecht
und ähnliches?

Das alles fließt in bei einer Bestimmung des Verkehrswertes mit ein, ich habe es gerade selber mitgemacht. Das Gutachten war rund 30 Seiten lang und es wurde haarklein alles zusammengefasst und bewertet.
Grundstückwert ist noch recht problemarm, weil man sich hier der Grundwertkarte bedienen kann. Strittig wird es oft bei der Bewertung der Immobilie. Aber auch dort gibt es Richtwerte, die aber ncht so verbindlich sind.

Wenn man sich zu einem Gutachten entschlossen hat, sollte man sich vorher! auf einen Gutachter einigen und schriftlich!!! erklären (lassen) daß man die Bewertung akzeptiert.
Streitereien werden bei solchen Streitwerten schnell teuer!

Gandalf

Danke euch!
owT

Hallo Eva, wir hatten einen ähnlichen Fall, wo wir unsere Immobilie bewerten mussten.
Ich hatte mir damals die Mühe gemacht den Verkehrswert nach verschiedenen Brechnungsmethoden zu bewerten.
Letztendlich war aber die Mühe umsonst, da die lieben Erben natürlich Millionen vermuten, wo keine sind. Das Ende vom Lied war dann, dass ich einen Gutachter beauftragt hatte. Das Gutachten fiel etwas niedriger aus als ich errechnet hatte…Na ja Pech für die Erben:smile:

Also 1.)Bodenrichtwert( € ) x m2 des Grundstückes – 25% Wertsicherungsnachlass
2.) Gebäudewert = Brandsumme x 20,16 – Wertminderung (Alter des Hauses)- 28% - 20% Wertsicherungsnachlass
3.) Verkehrswert= Bodenrichtwert + Gebäudewert=Summe x
oder

Berechnung des Gebäudewertes lt. Bankauskunft:
Haus in cbm3 x 180 € + 20%( Außenanlagen/Baunebenkosten) -28%= Gebäudewert.
Danach Grundstückswert ermitteln und dazurechnen.

Mit diesen Berechnungen kommt man dem Wert schon ziemlich nah, allerdings wird es nie den aktuellen wirklichen Verkehrswert darlegen.

Sollten sich deine Erben oder wer auch immer mit der Summe zufrieden geben ist es ok, sonst empfehle ich dir einen staatlich anerkannten Gutachter zu beauftragen.

Viel Glück und alles Gute

Gruß Polijogg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1.)Bodenrichtwert( € ) x m2 des Grundstückes – 25%
Wertsicherungsnachlass
2.) Gebäudewert = Brandsumme x 20,16 – Wertminderung (Alter
des Hauses)- 28% - 20% Wertsicherungsnachlass
3.) Verkehrswert= Bodenrichtwert + Gebäudewert=Summe x

Hallo,
beim Amtsgericht bei den Versteigerungen kannst Du Einsicht nehmen in diese drei Berechnungsmethoden anhand der Gutachten der Versteigerungsobjekte. Aushang suchen, Interesse an einem Objekt zeigen, dann kannst Du dort an einem Tisch lesen und Notizen machen.
Gruss Helmut