Hallo zusammen!
Indirekte Abschreibungen auf Vermögensgegenstände sind bei Kapitalgesellschaften nicht zulässig, so daß hier Wertminderungen nur durch direkte Abschreibungen berücksichtigt werden können.
Ich nehme an, dass das hier auch auf Umlaufvermögen (Forderungen) zutrifft (?)
Demnach werden Wertberichtigungen nicht in der Bilanz z.B. einer AG ausgewiesen.
Aber wenn im laufenden Jahr eine Wertberichtigung auf Forderungen vorgenommen wurde, wie wird dieser dann in der Bilanz berücksichtigt?
Danke vorab für euere Antworten.
Grüße
Kris
Was meinst du mit „indirekten“ Abschreibungen?? Kannst du n Beispiel sagen?
Hallo,
Was meinst du mit „indirekten“ Abschreibungen?? Kannst du n
Beispiel sagen?
wenn ich das mal erledigen dürfte:
http://www.google.de/search?hl=de&q=%22indirekte+abs…
Gruß,
Christian
Hallo,
Ich nehme an, dass das hier auch auf Umlaufvermögen
(Forderungen) zutrifft (?)
Du nimmst richtig an: § 268 II HGB
Ausnahmen: § 247 III HGB, § 340a ff HGB
Demnach werden Wertberichtigungen nicht in der Bilanz z.B.
einer AG ausgewiesen.
Aber wenn im laufenden Jahr eine Wertberichtigung auf
Forderungen vorgenommen wurde, wie wird dieser dann in der
Bilanz berücksichtigt?
Es ist eine Abschreibung vorzunehmen und keine Wertberichtigung. Insofern stellt sich die Frage grundsätzlich nicht.
Gruß,
Christian