Hallo,
ein Freund wurde im Zuge eines Gutachtens vor dem Familiengericht mit einen Test, den der Gutachter als „MPPI“ bezeichnete, untersucht.
Es gab einen Termin mit meinem Freund und der Gutachterin und einen Termin zusammen mit dem Kind.
Als Ergebnis wird meinem Freund ein problematisches Persönlichkeitsprofil ergeben, vor allem im Hinblick auf paranoide Persönlichkeitszüge attestiert.
Der Testwert wurde mit 4 Punkten errechnet.
Nach meinen Recherchen im Internet gilt man aber bis zu einer Punktzahl von 60 als Durchschnitt, erst darüber wird es problematisch.
Sind meine Infos korrekt?
Ich erkläre mir diese „Feststellung“ so, dass mein Freund einen vorhergehenden Gutachter vor Gericht regelrecht argumentativ auseinandergenommen hat und dieses erste Gutachten dann vom Gericht nicht verwendet wurde. Der neue Gutachter könnte sich mit dieser Aussage davor schützen wollen, ebenfalls widerlegt zu werden.
Denn ein Paranoider wertet, meines Wissens, auch freundlich Gemeintes negativ.
Wie ist der Sachverhalt zu bewerten?
Danke und Gruß
Sandamarin