Hallo alle zusammen,
mir ist da etwas unklar!
Wie kann ein altgedienter Rechtsanwalt (Strafrecht)zum Staatsanwalt werden?
LG
joel-Noel
Hallo alle zusammen,
mir ist da etwas unklar!
Wie kann ein altgedienter Rechtsanwalt (Strafrecht)zum Staatsanwalt werden?
LG
joel-Noel
o.w.T.
Hallo Yodala,
in unserem Bundesland kann man nach einem erfolgreich abgeschlossenenen Studium der Rechstwissenschaft und anschließendem Referendariat u. a. Anwalt, Richter, Staatsanwalt werden.
Ich kenne z. B. einige Anwälte, die kurz nach dem Mauerfall einen Job als Staatsdiener im Osten angenommen haben, weil ihnen der Anwaltsjob zu stressig erschien und kein kontinuierlich zuverlässiges Einkommen garantierte.
Damals mag das ein Argument gewesen sein, aber heutzutage ist das Beamtendasein auch kein Schlafwagenabteil mit Vollkasko mehr 
LG
sine
Guten Morgen!
…aber heutzutage ist das Beamtendasein auch kein Schlafwagenabteil :mit Vollkasko mehr
Beamten-Bashing möchte ich wirklich nicht treiben … ganz bestimmt nicht
aber du machst mich neugierig.
Was hat sich im Vergleich mit früheren Verhältnissen geändert? Können Beamte auf Lebenszeit entlassen werden, ohne silberne Löffel geklaut zu haben? Führen mangelnder Arbeitseifer oder Unfähigkeit zum Entfernen aus dem Dienst? Ist es möglich, einen Beamten auf einen geringer dotierten Posten zu versetzen? Gibt es noch Beförderungen/Heraufstufungen in der Besoldung allein aufgrund der Dienstjahre?
Gruß
Wolfgang
Guten Morgen!
Auch so.
Beamten-Bashing möchte ich wirklich nicht treiben … ganz
bestimmt nichtaber du machst mich neugierig.
Anti-Beamten-Bahsing möchte ich auch nicht betreiben, aber auch Du machst mich neugierig:
Nur zwei Fragen:
Du hast davon gehört, dass es „den Beamten“ nicht gibt? 
Du hast davon gehört, dass es den Polizisten, den Feurwehrmann, den Lehrer, den Staatsanwalt, den Vermesser und - den meinst Du wahrschenlich
- den Verwaltungsbeamten gibt ?
Alle sind aus mehr oder weniger guten Gründen Beamte…
Was hat sich im Vergleich mit früheren Verhältnissen geändert?
Der Pensionsanspruch und die Beihilfe wurden z.B. den Pendants der gesetzlichen „Möglichkeiten“ angeglichen. Seit rd. 15 Jahren gibt es im öff. Dienst keine nennenswerten Neueinstellungen mehr. Die Wochenarbeitszeit wurde in nahezu allen Verwaltungen - teilweise deutlich - angehoben. Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden auf den Stand von etwa 1995 eingefroren bzw. auf etwa dieses Niveau gekürzt. Die Leistungsorientierte Bezahlung wurde unter Realnettoverlust eingeführt, darf aber von Kommunen nicht ausgezhalt werden, die unter einem Haushaltssicherungskozept stehen. Die Ausbildungen zum Beamten münden nicht mehr in der Einstellung auf Lebenszeit.
(Alles vorgenannte bezieht sich auf NRW).
Können Beamte auf Lebenszeit entlassen werden, ohne silberne
Löffel geklaut zu haben?
Nein, deshalb kann man sie auch nicht entlassen, wenn sie den „falschen“ blitzen, dem „falschen“ Kind eine „Sechs“ geben, den „Falschen“ wegen Steuerhinterziehung belangen, den „falschen“ Schwarzbau irgendeines Parteibonzen nachgehen usw… mit „Falsch“ ist hier gemeint, den „Jeweiligen eines Menschen mit vermeintlichem Einfluss“.
Führen mangelnder Arbeitseifer oder
Unfähigkeit zum Entfernen aus dem Dienst?
Eingeschränkt ja!
Ist es möglich,
einen Beamten auf einen geringer dotierten Posten zu
versetzen?
Eingeschränkt ja!
Gibt es noch Beförderungen/Heraufstufungen in der
Besoldung allein aufgrund der Dienstjahre?
Nein, falls Du das Pendant zum ehemaligen Bewährungsaufstieg aus dem BAT meinst, der ist seit rd. 10 Jahren abgeschafft. Damals wie heute muss sich ein Beamter bewähren, **bevor** er die seiner Arbeit entsprechende Entlohnung bekommt, und zwar mindestens ein Jahr lang. Macht er das nicht, führt das zu Deiner vorherigen Frage.
Es ist in klammen Kommunen die Regel, dass diese vermeintliche „Beförderung“ (die defakto nichts anderes ist, als die seiner Tätigkeit zustehende Bezahlung zu erlangen) auf Jahre hinaus verzögert wird.
Heutzutage wird kaum noch jemand „freiwillig“ Beamter, zumindest ist mir länger keiner mehr begegnet.
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
Was hat sich im Vergleich mit früheren Verhältnissen geändert?
Der Pensionsanspruch und die Beihilfe wurden z.B. den Pendants
der gesetzlichen „Möglichkeiten“ angeglichen. Seit rd. 15
Jahren gibt es im öff. Dienst keine nennenswerten
Neueinstellungen mehr. Die Wochenarbeitszeit wurde in nahezu
allen Verwaltungen - teilweise deutlich - angehoben. Urlaubs-
und Weihnachtsgeld wurden auf den Stand von etwa 1995
eingefroren bzw. auf etwa dieses Niveau gekürzt. Die
Leistungsorientierte Bezahlung wurde unter Realnettoverlust
eingeführt, darf aber von Kommunen nicht ausgezhalt werden,
die unter einem Haushaltssicherungskozept stehen. Die
Ausbildungen zum Beamten münden nicht mehr in der Einstellung
auf Lebenszeit.
im Vergleich dazu, wie sich die Beschäftigungsverhältnisse in der freien Wirtschaft entwickelt haben, haben diese Einschränkungen ja fast paradiesischen Charakter.
In der freien Wirtschaft gibt es seit Jahren Rückschritte, die sehr viel härter sind. Stichworte Reallohnentwicklung, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, ALG2…
Mir kommen echt die Tränen, wenn die Beamten das Klagelied anstimmen, wie schlecht es ihnen doch geht…
Gruß
S.J.
Hallo,
die Zugangsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst als Beamter sind derart hoch, dass es schon ganz gut ist, dass das nicht jeder wird
Umso mehr ist nicht alles was hinkt ein Vergleich: Schaff mal Dein Studium mit Bestnoten, mach anschliessend noch eine erste und zweite Staatsprüfung (oder ein ähnliches Referendariat oder eine Laufbahnbefähigung) - wieder tunlichst nur mit Bestnoten, sonst ist nix mit Verbeamtung - um dann derart „gegängelt“ zu werden, nur weil sich eine damit gefüllte „BlödZeitung“ besser verkaufen oder ein Politiker besser mit solchen Parolen wählen lässt …
Man möge bitte nicht prekäre Arbeitsverhältnisse oder ALG II mit FH-, Uni- oder TU-Absolventen mit Bestnoten und Zusatzstudium (nichts anderes ist ein Referendariat) vergleichen, die sich vom „ach so tollen unkündbaren Job“ aus diversen privaten Gründen haben locken lassen. Deine „Vergleichbare freie Wirtschaft“ besteht „im Vergleich“ dazu aus Banken, freien Lehreinrichtungen und Premium-Kanzleien im Jura- und Bausektor. Da höre ich eher weniger Klagen übers Geld!
Soviel zum Thema Fisch und Fahrrad oder Äpfel mit Birnen!
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
die Zugangsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst als
Beamter sind derart hoch, dass es schon ganz gut ist, dass das
nicht jeder wirdUmso mehr ist nicht alles was hinkt ein
Vergleich: Schaff mal Dein Studium mit Bestnoten, mach
anschliessend noch eine erste und zweite Staatsprüfung (oder
ein ähnliches Referendariat oder eine Laufbahnbefähigung) -
wieder tunlichst nur mit Bestnoten, sonst ist nix mit
Verbeamtung
Du behauptest also allen ernstes, dass jeder Beamte die von Dir geschilderten Qualifikationen hat und deshalb ganz besondere Privilegien genießen sollte?
Das mag vielleicht auf einen Staatsanwalt zutreffen aber ganz sicher nicht auf jeden Beamten, schon gar nicht auf z.B: Justizvollzugsbeamte, die häufige entsorgte Zeitsoldaten sind und außer der Qualifikation „Soldat“ überhaupt nichts können müssen. Auch was sonst an Beamten im Justizwesen tätig ist, hat idR. nicht die von Dir genannten Qualifikationen.
Man möge bitte nicht prekäre Arbeitsverhältnisse oder ALG II
mit FH-, Uni- oder TU-Absolventen mit Bestnoten und
Zusatzstudium (nichts anderes ist ein Referendariat)
vergleichen, die sich vom „ach so tollen unkündbaren Job“ aus
diversen privaten Gründen haben locken lassen. Deine
Nochmals: Nicht jeder Beamte ist Akademiker und auch nicht jeder Beamte hat Bestnoten. Offensichtlich ist Dein Bild vom Beamten etwas realitätsfremd.
„Vergleichbare freie Wirtschaft“ besteht „im Vergleich“ dazu
aus Banken, freien Lehreinrichtungen und Premium-Kanzleien im
Jura- und Bausektor. Da höre ich eher weniger Klagen übers
Geld!
Ja was will man denn nun? Sicheren Arbeitsplatz mit Nine to Five Arbeitszeiten oder Dicke Kohle, unsicheren Arbeitsplatz und 60 Stunden Woche?
Soviel zum Thema Fisch und Fahrrad oder Äpfel mit Birnen!
Ganz genau. Lass mich raten: Du bist Beamter?
S.J.
hey sine
vielen Dank, jetzt kam Licht ins dunkle! 
LG Joel-Noel
hry sine,
vielen Dank, jetzt kam Licht ins dunkle! 
LG
Joel-Noel
Lass mich raten: Du bist Beamter?
Lass mich raten: Du bis keiner?
Entschuldigung, aber das ist nun wirklich nicht richtig. Ich weiß von Richtern und Beamten, die nur durchschnittliche Staatsexamina haben. Die Theorie, dass man dafür unbedingt Höchstleistungen erbringen muss, ist schlicht falsch. Wenn überhaupt, dann sind die Anforderungen für den höheren Justizdienst erhöht, also für Richter und Beamte in recht hoher Position. Aber auch hier muss man kein Genie sein. Es ist zuweilen sogar möglich, mit zwei Mal „Befriedigend“ im Examen Richter zu werden. (Allerdings müssen speziell Richter regelmäßig ein Prädikatsexamen haben.)
Hä?!
Hi!
Ich will mich am Bashing (in welcher Form auch immer) nicht beteiligen, aber zwei Dinge muss ich einfach loswerden.
die Zugangsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst als
Beamter sind derart hoch, dass es schon ganz gut ist, dass das
nicht jeder wird
Meine Schwägerin ist als Bundesbeamte völlig ohne echte Ausbildung, musste für ihren Beamtenstatus einen dreimonatigen (!) Lehrgang absolvieren.
Bis vor kurzem liefen Abwerbungen der Polizei im Bergbau, heißt: Arbeitnehmer mit einem vernünftigen Berufsabschluss wurden für den mittleren Dienst „aquiriert“.
Vergleich: Schaff mal Dein Studium mit Bestnoten, mach
anschliessend noch eine erste und zweite Staatsprüfung (oder
ein ähnliches Referendariat oder eine Laufbahnbefähigung) -
wieder tunlichst nur mit Bestnoten, sonst ist nix mit
Verbeamtung
Und Du glaubst, dass Arbeitnehmer in der Wirtschaft angestellt werden, seien sie noch so unqualifiziert (dass sie dann bei noch so guter Qualifikation und nur mittelmäßiger Leistung gehen dürfen, bleibt hier mal nur am Rande erwähnt)?
Na, das nenne ich mal weltfremd!
Auf Feuerwehrleute (bei denen eine solide handwerkliche Ausbildung einen sehr hohen Wert hat), etc. gehe ich nicht ein.
Amüsierter Gruß
Guido
Hallo,
was macht die
Meine Schwägerin ist als Bundesbeamte völlig ohne echte Ausbildung,
musste für ihren Beamtenstatus einen dreimonatigen (!) Lehrgang
absolvieren.
denn ??..Hamsterbetreuerin in Berlin in der Waschmaschine ???
Als Lektüre empfehle ich einmal
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
und dort den
§ 12 Mittlerer Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens
ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er besteht aus einer :fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.
weiterhin den
§ 16 Verkürzung der Vorbereitungsdienste
(1) Der Vorbereitungsdienst kann verkürzt werden, wenn das Erreichen :des Ausbildungsziels nicht gefährdet ist und nachgewiesen wird, dass :die für die Laufbahnbefähigung erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse :und Fertigkeiten durch
- eine geeignete, mit einer Prüfung abgeschlossene Berufsausbildung :oder
- gleichwertige, in den Laufbahnen des höheren Dienstes nach :Bestehen der ersten Staats- oder Hochschulprüfung ausgeübte :hauptberufliche Tätigkeiten
erworben worden sind. Er dauert mindestens sechs Monate.
Tun wir die 3 Monate mal ganz schnell in das Reich der Märchen ab…
-))
Bis vor kurzem liefen Abwerbungen der Polizei im Bergbau, heißt
Arbeitnehmer mit einem vernünftigen Berufsabschluss wurden für den :mittleren Dienst „aquiriert“
Hmmmm…hier in NRW stellt die Polizei aber schon lange nicht mehr für den mittleren Dienst ein…
Lesen, Verstehen, Antworten (ok, auch dann nicht!)
Hi!
was macht die
denn ??
Frag das die Telekom (damals Post)
Als Lektüre empfehle ich einmal
Als Lektüre empfehle ich Dir einen Grundkurs, welcher erläutert, das Gelesene zu verstehen, denn vom mittleren Dinest hast hier nur Du gesprochen.
Anyway:
Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens
ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er besteht aus einer :fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.
Und das hat genau WAS mit Bestnoten bei einem Studium zu tun?
Tun wir die 3 Monate mal ganz schnell in das Reich der Märchen
ab…
Oder Du gewöhnst Dir an, Dich auf Dinge zu beziehen, auf die Du antwortest, und nicht Dinge zu erfinden, die dort nicht stehen, hm?
Hmmmm…hier in NRW stellt die Polizei aber schon lange
nicht mehr für den mittleren Dienst ein…
Hmmm - 2006 war es noch der Fall, und auch, wenn es Deinen Horizont übersteigt, besteht dieser Staat aus mehr als nur dem bevölkerungsreichsten Bundesland.
DERZEIT wird in Nordrhein-Westfalen nur im gehobenen Dienst eingestellt, was nichts an der Tatsache ändert, dass es Einstellungen in den mittleren Dienst in 10 Bundesländern sowie bei der Bundespolizei und dem Zoll (also bei 12 von 19 möglichen Dienstherren) gibt.
Postings, die in die Kategorie „Dummes Geschwätz“ fallen, finde ich immer wieder klasse, aber was soll man von Dir erwarten?