nach Gewerbeanmeldung wird mein privater PC zu 70% für die gew. Tätigkeit genutzt. Wie ist der Wert der Einlage zu ermitteln und wird der netto oder Bruttopreis als Betriebsausgabe in einer EÜR aufgeführt?? (PC Kaufdatum: 02.2010 689,00 eur brutto).
Kann dieser PC als GWG abschreiben werden? Vielen Dank für die Hilfe!
nach meiner Kenntnis muss der Nettowert angesetzt werden unabhängig zu welchem Satz der PC privat genutzt wird . GWG sind bis 410.- EURO netto abschreibbar, ansonsten auf 5 Jahre, d. h. pro Jahr 20%. Da der PC aber bereits 3 Jahre alt ist, dürfte dieser zu einem geringeren Wert als 410.- in den Betrieb übernommen worden sein , also ist er als GWG voll abschreibbar.
Der Privatanteil muss als Privateinnahme gebucht werden.
ich denke 0% weil Sie dies ein wenig privat benutzen.