Wertermittlung Einliegerwohnung

Hallo,

ich hätte da mal eine generelle Frage zur Ermittlung des Wertes einer Einliegerwohnung zur Vermietung, welcher ja dann anteilig abgeschrieben werden kann, bzw. können ja die entsprechenden Zinsen abgesetzt werden.

Nehmen wir an, die Wohnung ist im Keller eines Neubaus eines selbst genutzten Hauses. Es wären drei Varianten der Wertermittlung denkbar:

  1. Bodenaushub und Kellergeschoss zu 100 % auf die ELW und die anderen Etagen zu 0 %. Andere Rechnungen Bauplan, Statik, Heizung, Dach, Elektro und so weiter entsprechend der Wohnfläche. Andere Kosten, z.B. Hausanschlusskosten nach Wohneinheiten.

  2. Alle Rechnungen (Kosten) nach Wohnfläsche aufteilen.

  3. Einen festgelegten Herstellungswert pro m² oder auch m³ umbauten Raum ansetzen?

Welcher der Ansätze wäre der richtige? Gibt es überhaupt Werte für den Ansatz nach 3? Der Ansatz 3 würde insbesondere z.B. bei viel Eigenleistung ja am ehesten Sinn machen?

Danke und Gruß

Ralf

Auch Hallo!

  1. Bodenaushub und Kellergeschoss zu 100 % auf die ELW und die
    anderen Etagen zu 0 %. Andere Rechnungen Bauplan, Statik,
    Heizung, Dach, Elektro und so weiter entsprechend der
    Wohnfläche. Andere Kosten, z.B. Hausanschlusskosten nach
    Wohneinheiten.

ganz klar nein, der Bodenaushub betrifft das ganze Gebäude!

  1. Alle Rechnungen (Kosten) nach Wohnfläche aufteilen.

Ja!

  1. Einen festgelegten Herstellungswert pro m² oder auch m³
    umbauten Raum ansetzen?

Könnte in anderen Fällen mal vorkommen, in diesem aber ganz klar nicht.

Welcher der Ansätze wäre der richtige? Gibt es überhaupt Werte
für den Ansatz nach 3? Der Ansatz 3 würde insbesondere z.B.
bei viel Eigenleistung ja am ehesten Sinn machen?

Eigenleistung interessiert das Finanzamt nicht. Abgesetzte werden können nur harte Kosten, keine fiktiven Eigenleistungen oder Nachbar hat öfters geholfen.

Jörg