Hallo! Ein Gutachter (?) erklärte mir einen Teil einer Sachwertermittlung gemäß Basis 1913 auf DM-Wert wiefolgt: m3 x M Wert (z.B. 19) x aktu. Baukostenindex 1913. Für eine Bewertung in Euro gab er die gleiche Berechnungsformel an. Ist das denn möglich? Der Baukostenindex hat sich linear entwickelt, also ohne Änderung des Indexes durch Euro-Umstellung.
Hallo,
prinzipiell ist der Ablauf okay, da für die Umrechnung in DM und € zwei Baupreisindices veröffentlicht werden, die durch den Faktor 1,95583 voneinander abhängig sind.
1913er Werte werde heutzutage kaum noch angewandt, da Normalherstellungskosten 1995 und 2000 veröffentlich wurden.
Wesentlich für das Sachwertverfahren sind auch die Alterswertminderung sowie die abschließende Marktanpassung.
VG Andreas
Hallo andreas,
wenn ich Dich richtig verstehe, gibt es den Baupreisindex sowohl in DM als auch in Euro Angabe. Ok, das verstehe ich.
Ich habe noch eine Frage zu den neuen Basisjahren 1995 und 2000. Wie können damit Gebäude bewertet werden die z.B. aus dem Baujahr 1925 sind?
Die Umrechnung der 1913er Baukosten auf heutige Kosten erfolgt normalerweise über Baupreisindizes der statistischen Ämter. z.B. http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/des…
Der Verlauf folgt dem jeweiligen durchschnittlichem Baupreisniveau und mündet in einen Bezugsjahres- oder Quartals- oder Monatsindex.
Die 1913er Werte sind sehr allgemein gehalten. Sachverständige für Verkehrswertermittlung (die nicht fortbildungsresistent sind) benutzen das normalerweise nur in Ausnahmefällen wie z.B. Aktualisierung älterer Gutachten auf einen neuen Stichtag.
LG
Volker Drusche/ SV Büro projektRAUM
Kern der Normalherstellungskosten ist, dass es sich um „Wiederbeschaffungswerte“, sprich Neubaukosten eines gleichwertigen Standards nach den Baukosten im Basisjahr (1995, 2000) handelt. Seit 1925 dürften am Gebäude viele wesentliche Merkmale (Heizung, Fenster, Badausstattung, Oberböden, Dach, Elektro etc.) irgendwann erneurt worden sein. Die NHK verringern sich mit zunehmendem Alter, außerdem können verschiedene Ausstattungsstandards angenommen werden. Je nach dem Zeitpunkt der Maßnahmen wird ein mittleres „fiktives“ Baujahr angenommen. Im weiteren wird die Alterswertminderung mit einer üblichen Gesamtnutzungsdauer und einer wirtschaftlichen Restnutzungsdauer berechnet.
PS: Ich weise noch drauf hin, dass lediglich Objekte zur Eigennutzung im Sachwertverfahren bewertet werden. Der Rest wird meist im Ertragswertverfahren bewertet. Bei Gutachterausschuss können auch Vergleichskaufpreise eingeholt werden.
Guck mal unter folgenden Links:
http://www.gutachterausschuss.nrw.de/standardmodelle…
http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Gesetze…
Hallo Piotr,
die Berechnungsformel ist OK und ist auch beim Euro richtig. Der Baukostenindex wurde 2001 mit dem gleichen Teiler angepasst wie DM zu Euro. Das heißt 2000 war der Index ca. 20,3 , nach der Euroumstellung 2001 war der Index dann 10,1
Der aktuelle Index kann im Internet gefunden werden.
freundliche Grüße
Heinz
Vielen Dank für die zahlreichen Wortmeldungen. Diese haben mir sehr weitergeholfen. Beste Grüße an alle
Piortr