Wertermittlung Wohnung

Unsere Eigentumswohnung Bj. 2002 liegt in einem Sechs-Parteien-Haus im Erdgeschoss. Nach hinten heraus haben wir Zugang zum Garten, der zum Teil uns gehört. Bei den Nachbarn neben uns ist das genauso. Nun wollen diese Nachbarn einen Wintergarten anbauen. Manche Leute behaupten, dies würde den Wert unserer Wohnung mindern. Kann das sein?

Hallo, interessanter ist die Frage was sagt die Eigentumergemeinschaft dazu. Wenn diese dafür sind ist die Frage eines Wertverlustes ihrer Wohnung relativ uninteressant.Im vergleich der beiden "Wohnungen sehe ich aber die Wohnung mit einem schönen
Wintergarten als " wertvoller "an, wobei ich aber „andere Werte“ für wesentlich wichtiger erachte!
Ist denn der Wintergarten bereits genehmigt?
Gruss Hermann

Hallo Hermann,
danke für die Antwort. Die Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft ist in der Tat der Knackpunkt. In dem Zusammenhang behaupten manche, der Wintergarten der einen Wohnung sei wertmindernd für die anderen Eigentümer, weil das Gesamtbild des Hauses sich dadurch veränderr. Sie behaupten auch, das wäre anders, wenn beide EG-Wohnungen mit baugleichen Wintergärten ausgestattet würden, weil es dann symmetrisch ist.
Das ist die Diskussionslage.
Schönen Gruß
DP

Hallo Dietmar,
der Bau eines Wintergartens ist eine bauliche Veränderung und bedarf der Zustimmung aller Eigentümmer.
Wenn Du oder ein anderer Eigentümer nicht einverstanden ist, kann kein Wintergarten bebaut werden.So einfach ist das?
Was sagt den euer Verwalter dazu?
Gruss Hermann

Diese Behauptung ist, meiner Meinung nach, völliger Unsinn.
Gruß aus Hagen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki