Wertersatz bei Widerruf

Hallo,

mal angenommen, bei mir bestellt jemand ein elektrisches Gerät im Onlineshop. Zahlt per Nachnahme, Rechnungswert 200 Euro und wurde per AGB (die er beim Bestellvorgang bestätigen muss und auf dem Lieferschein aufgedruckt erhält) informiert darüber, dass er das Gerät nur „zur Prüfung wie in einem Ladengeschäft möglich“ verwenden darf. Und dass ich als Händler im Fall von Verschlechterung der Ware Wertersatz verlangen darf. Nun kommt nach 1 Woche der Widerruf und kurz darauf das Gerät zurück. Und zwar weist das Gerät deutliche Gebrauchsspuren (Kratzer) auf, die Akkus sind aus der Versiegelung entnommen, teilgeladen, Gerät teilweise verschmutzt. Das Gerät sieht auch eher aus, als ob es länger als eine Woche in Gebrauch war, was ich ja aber leider nicht nachweisen kann???
Nun habe ich ja Recht auf Wertersatz, dazu habe ich folgende Fragen:
wie mache ich das Recht geltend? Reicht eine Rechnung für Wertverlust mit Begründung aus? Soll ich das Gerät für eventuellen Ärger aufbewahren, was für Nachweispflicht habe ich?
Und: welche Höhe an Wertersatz haltet Ihr für angebracht? Meiner Erfahrung nach werde ich es - falls überhaupt - für höchstens 70% bis 75% des Neupreises verkaufen können?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Gruß,
Claudia

Hi claudia,

ein Wiederruf ist das auf keinen Fall.

wenn die Ware empfangen und genutzt wurde, ist allerhöchstens die Wandlung des Kaufvertrages oder ein rücktritt möglich, wenn schwerwiegende Mängel am Gerät festgestellt worden sind, die Gefahr bei der Anwendung hervorrufen bzw. den Gebrauchswert der Ware erheblich mindern.

also: Ware zurück und dazu schreiben: so nicht!

Soll der Kunde dich doch verklagen!

gruss

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Hi,

nach 1 Woche der Widerruf und kurz darauf das Gerät zurück.
Und zwar weist das Gerät deutliche Gebrauchsspuren (Kratzer)
auf, die Akkus sind aus der Versiegelung entnommen,
teilgeladen, Gerät teilweise verschmutzt. Das Gerät sieht auch
eher aus, als ob es länger als eine Woche in Gebrauch war, was
ich ja aber leider nicht nachweisen kann???

was denn? Daß es länger als eine Woche in Gebrauch war? Ich dachte, das Ding sei nur eine Woche weg gewesen.

Nun habe ich ja Recht auf Wertersatz, dazu habe ich folgende
Fragen:
wie mache ich das Recht geltend? Reicht eine Rechnung für
Wertverlust mit Begründung aus?

Klar.

Soll ich das Gerät für
eventuellen Ärger aufbewahren,

Die Frage kommt mir jetzt ein bißchen naiv vor. Das ganze ist doch eh schon Auslegungssache. Wie willst Du denn später argumentieren, wenn Du das Teil dann schon entsorgt oder verkauft hast?

Gruß,
Christian