Wertersatz Verpackung

Hallo,

mal angenommen Mrs.X bestellt in einem Online-Shop (nicht ebay) einige günstige Parfüms (keine teuren Designermarkendüfte, sondern wirklich „Billigdüfte“)und nach Bezahlung treffen diese bei ihr ein. Die Düfte sind in der Originalverpackung und zusätzlich in Folie verschweisst. Sie öffnet die Folie und probiert die Düfte, stellt dann aber fest, dass nicht alle Düfte ihren Geschmack treffen. Sie fragt vorher den Shopbetreiber, wie die Rückabwicklung zu laufen hat und hält sich an die Angaben. Die Artikel befinden sich im gleichen Zustand wie sie verschickt wurden, nur dass die Folie entfernt wurde. Nachdem das Paket beim Verkäufer eingetroffen ist, teilt dieser ihr mit, dass er nur 50% erstatten kann (eigentlich wäre es laut Verkäufer ein 100%iger Wertverlust - er ist aber „gnädig“ und berechnet „nur“ 50%), da die Düfte so nicht mehr verkauft werden können. Trotz mehrmaligem Emailkontakt überweist der Verkäufer nur die 50% und antwortet seitdem auch nicht mehr.
Was sagt ihr dazu?

Hallo!

Was sagt ihr dazu?

BGB § 357 Abs. 3 wäre da wohl zuständig. Ist das Durchprobieren der Düfte eine Ingebrauchnahme oder aber eine Prüfung der Sache? Aber abseits der rechtlichen Frage hielte ich das Verhalten des Käufers für einen Missbrauch des Widerrufsrechtes und die 50% wirklich für gnädig.

Gruß, Jan

Aber abseits der rechtlichen Frage hielte
ich das Verhalten des Käufers für einen Missbrauch des
Widerrufsrechtes und die 50% wirklich für gnädig.

Warum? 50% Wertersatz für Artikel, die entweder wieder verschweisst werden oder einfach ohne Folie (was bei Billigparfüm durchaus üblich ist) weiterverkauft werden können? Abgesehen davon, steht in den AGBs nichts vom Wertersatz bei „bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme“ und auch bei der Anfrage auf Widerruf war davon nicht die Rede.

BGB § 357 Abs. 3 wäre da wohl zuständig. Ist das
Durchprobieren der Düfte eine Ingebrauchnahme oder aber eine
Prüfung der Sache?

Von „Durchprobieren“ kann nicht die Rede sein. Die Artikel wurden einmalig geprüft und innerhalb weniger Tage nach Zusendung zurückgeschickt. Auch die Vorkasse unterstreicht die Absicht die Ware nicht nur „durchtesten“ zu wollen.