ich habe einen Plasma-TV aufgrund des Widerrufsrechts zurückgegeben und werde wegen folgender Gründe mit pauschal 15 % Wertersatz belastet:
„Ware nicht mehr neuwertig, Verpackungsmaterial beschädigt - nicht mehr versandfertig. Kabel lose in Tüte mit Fernbedienung. LCD stand lose auf dem Boden des Kartons, Kratzer unten am Rahmen unterhalb der rechten Seite. Altes Schaumstoff wurde lose in den Karton gestopft.“
Du musst Wertverlust ersetzen. Ausnahme ist nur ein Wertverlust, der zwingend dadurch entsteht, dass du die Ware geprüft hast. Der Rest sind Tatsachenfragen.
„Ware nicht mehr neuwertig, Verpackungsmaterial beschädigt -
nicht mehr versandfertig. Kabel lose in Tüte mit
Fernbedienung. LCD stand lose auf dem Boden des Kartons,
Kratzer unten am Rahmen unterhalb der rechten Seite. Altes
Schaumstoff wurde lose in den Karton gestopft.“
Sagen wirs mal so:
Der Verkäufer hat in firmeninternem Code folgedne Tatsache beschrieben:
der Kunde hat mir die Ware vor die Füße geworfen.
Oder anders:
Der Händler muss und darf davon ausgehen, daß zu reklamierende Ware wie neuwertig behandelt wird und somit mit entsprechender Sorgfalt.
von daher ist eine Kürzung wegen Beschädigung des Gehäuses aufgrund nicht sachgemäßer Verpackung als rechtens anzuerkennen. Die beschreibung dienst dazu festzustellen, woher die Beschädigung stammt, bevor das Gerät die Firma erreichte.
Wen wundert es: ich hab in einem Möbelhaus gesehen wie ein Kunde eine Kommode mit dem Fuß „zutrat“, irgendwann kommt den Verkäufern die galle und es wird rigoros zurückgetreten (bildlich gesprochen)