Ich will mein Testament mit der Beratung bei einem Notar erstellen. Im Erstgespräch wurden die von mir angegebenen Immobilienwerte angezweifelt. Wobei ich für die Immobilie 1 den Kaufpreis aus 2014 plus 30% Wertsteigerung zu Grund legte. Das wurde auch „zähneknirschend“ akzeptiert, nach dem Notar soll der Wert höher liegen. Bei der Immobilie 2 (geerbt) wurde ein um 50% hörerer Wertansatz wie von mir gesehen, zugrunde gelegt (Ich bin für den Ertragswert, der Notar für den Verkaufswert). Soweit kann ich damit leben. Der Notar schaute in seine Gebührenordnung und nannte 980,-€ zzgl. Mehrwertsteuer, somit rd. 1.200,- €. Nun kommt der Vertragsentwurf und seine Wertangabe zur Immobilie 2 ist um eine erheblichen Betrag über der besprochenen Summe. Der Rechnungsbetrag liegt rd. 200,- € höher = bei rd. 1.400,- €. Frage 1: Kann der Notar von sich aus einfach den Wertansatz festlegen? Frage 2: Wie hoch sind die Gebühren wenn ich nun nur die Beratung und den Entwurf des Testaments vergüte und evtl. das Testament handschriftlich erstelle oder durch eine anderes Notariat oder Behörde bestätigen lasse.
Da: kann man Notarkosten berechnen: https://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Berechnung/index.php
Und bei der Landesnotarkammer Deines Bundeslandes kann man ja mal nachfragen oder Beschwerde einlegen, dass der Notar im Nachhinein den Wertansatz erhöht hat. ramses90.
Das mit der Beschwerde bei der Notarkammer ist vorgemerkt. Ich habe dem Notar erst einmal angeboten ihm die Wohnung für den von ihm genannten Wert zu verkaufen. Die gleiche Wohnung, ein Stockwert tiefer, ging 2017 für rd. 100.000,- € weniger an den Erwerber