Hallo,
nur ne kurze Frage:
meine Frau und ihr Bruder möchten nun eine bestehende Erbengemeinschaft auflösen, die hauptsächlich aus einem alten Bauernhof (in den der Bruder einziehen will) nebst Scheune, sowie einem kleinen vermieteten Häuschen besteht.
Dass es bei einer solchen Auflösung nie 50% / 50% Aufteilung geht ist klar (muss es in unserem Fall auch gar nicht), aber so eine gewisse Wertfeststellung mit evtl. finanziellen Ausgleich sollte schon sein.
Frage: Wie oder wo kann ich einfach eine ca. Wertfeststellung von Gebäuden/Grundstücken bekommen, ohne dass das nun ganz genau ist, noch dass wir ewig viel für diese Feststellung zahlen müssen?
Wäre toll, jemand weiss ne Antwort, danke vorab!
Gruß,
Kaflo
Hi Kaflo,
eine Immobilie ist genau das wert, was ein Käufer dafür auf den Tisch legt. Das heißt in Deinem Fall, wo ja kein Käufer gesucht wird, dass nur ein Makler dazu etwas sagen kann - wer sonst sollte das beantworten können. Keine Bange, kostet nicht die Welt, ein Gutachter ist mit Sicherheit teurer.
Gruß Ralf
Hallo,
mal ein ganz gut gemeinter Rat eines erbrechtlich spezialisierten Anwalts: Nehmt um Gottes Willen das Geld für einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in die Hand. Dessen Gutachten ist absolut unparteiisch, wasserdicht und hält im Zweifelsfall auch vor Gericht.
Ich habe es schon so oft erlebt, dass gerade am Thema Immobilienbewertung Familien zerbrochen sind. Es muss zunächst gar nicht offen zu Tage treten, wenn man noch gut miteinander auskommt und die Sache einfach nur möglichst billig regeln will. Aber die Preisvorstellungen von Laien liegen oft so vollkommen daneben und üblicherweise zu hoch, dass der Ausgezahlte ohne entsprechendes Gutachten häufig meint besonders großzügig zu sein. Und dies wird dann bei nächst bester Gelegenheit auf den Tisch des Hauses gebracht. Sei es, dass es da plötzlich einen finanziellen Engpass gibt, sei es, dass man dafür bei anderen Stücken aus der Erbmasse großzügiger behandelt werden will, … Umgekehrt passiert es auch gerne, dass der Übernehmende meint „nur um des lieben Friedens willen“ zuviel gezahlt zu haben. Das sind dann Dinge, die im Hinterstübchen abgelegt und
rausgekramt werden, wenn gerade mal die Stimmung entsprechend ist, oft Jahre später. Sie sind dann aber geeignet die Beziehung dauerhaft zu vergiften und ehe man sich versieht landet man dabei, wer damals den Gutachter besorgt hat, und dass man ja eigentlich gar nicht weiß, wie seriös der ist und welche Ahnung der hat, und dass man ja eigentlich ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gebraucht hätte, …
Also warum nicht gleich so, dann herrscht Klarheit und jeder mag in sich reinfressen, was er will.
Gruß vom Wiz
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Hallo Wiz,
danke erstmal für deinen Tip, gerade darum gehts mir ja, dass zwar jetzt vielleicht Einvernehmlichkeit herrscht, aber wenn, aus welchen Gründen auch immer, irgendjemand „seine Sachen“ verkaufen will/muss oder was auch immer, dann womöglich ein Streit losgetreten wird. Auch wenn dies momentan überhaupt nicht vorstellbar ist.
Frage: Wie komme ich an einen Sachverständigen ran, bzw. gibts da auch so Gebührensätze wie bei Anwälten?
Gruß,
kaflo
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Hallo Ratsuchender,
UNBEDINGT eine Bewertung vornehmen lassen - und dies offiziell, also per Gutachter.
Es kann ein Gutachter aus dem Telefonbuch genommen werden, aber auch Architekten oder Bauingenieure.
Ich empfehle DRINGEND einen offiziellen Auftrag - auch an den Gutachterausschuss der Stadt - zu vergeben.
Bitte KEINE Versuche, eventuell etwas Geld zu sparen. Dies ist hier völlig unangebracht. „Geiz ist geil“ ist hier falsch.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com
Hallo,
die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nennt Dir zu zuständige IHK. Auber auch im Branchenbuch wirst Du unter zig mehr oder weniger phantasievollen Zusatzmerkmalen bei einigen dort eingetragenen Gutachtern den Hinweis auf die einzig sinnvolle Qualifikation finden. Ansonsten kannst Du Dich auch an den zuständigen Gutachterausschuss wenden. Einfach mal über Bundesland und Gutachterausschuss Google befragen.
Abgerechnet wird nach Tabelle, d.h. nach Wert der Immobilie.
Gruß vom Wiz
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