Wertfeststellung!

Hallo!

Normalfall: A kauf Bauplatz fuer x EUR -> Notar-/Grunbuchkosten und Grunderwerbssteuer messen sich daran, richtig?

aber was ist wenn

  • das Grundstueck wird verschenkt
  • wird „umme Mark“ vertickt (weil der Onkel den Neffen so mag
    oder die Tante die Erben aergern will
    oder es ne Wette ist was weiss ich…)

-> wie werden die Notar-/Grundbuchkostenkosten ermittelt
-> wie wird die Grunderwerbssteuer festgestellt?
-> gibt es Unterschiede bei den beiden Werten/Verfahren?
-> WER stellt den Wert fest?

irgendwie bin ich mit googlen nicht schlau geworden…

danke
cu
kai

hai kai,

ich weiß nicht, ob das eine Hilfe ist, aber für Steuern soll ja immer(zumindest für den Anfang) ein Blick ins Gesetz helfen:

http://www.steuernetz.de/gesetze/grestg04/index.html

Gruß

petz

Hallo Kai,

-> wie werden die Notar-/Grundbuchkostenkosten ermittelt
-> wie wird die Grunderwerbssteuer festgestellt?
-> gibt es Unterschiede bei den beiden Werten/Verfahren?

Alle notwändigen Infos dazu findest Du in § 19 der Kostenordnung.
http://bundesrecht.juris.de/kosto/BJNR009600957BJNE0…
Danach richtet sich der Notar (sollte er zumindest), das Grundbuchamt etc…

-> WER stellt den Wert fest?

Entweder gibt das Finanzamt den sogenannten Einheitswert vor, oder der Notar bittet um ein Gutachten eines Sachverständigen. Letzteres wird meistens dann der Fall sein, wenn der Einheitswert des Finanzamtes schon so alt ist, dass er als Wert nicht mehr herangezogen werden kann. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass evtl. über die Preisindexreihe des Statistischen Bundesamtes ein annähernder Wert hochgerechnet werden könnte. Das liegt immer wieder im Ermessen aller Beteiligten.

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek