Normalfall: A kauf Bauplatz fuer x EUR -> Notar-/Grunbuchkosten und Grunderwerbssteuer messen sich daran, richtig?
aber was ist wenn
das Grundstueck wird verschenkt
wird „umme Mark“ vertickt (weil der Onkel den Neffen so mag
oder die Tante die Erben aergern will
oder es ne Wette ist was weiss ich…)
-> wie werden die Notar-/Grundbuchkostenkosten ermittelt
-> wie wird die Grunderwerbssteuer festgestellt?
-> gibt es Unterschiede bei den beiden Werten/Verfahren?
-> WER stellt den Wert fest?
irgendwie bin ich mit googlen nicht schlau geworden…
-> wie werden die Notar-/Grundbuchkostenkosten ermittelt
-> wie wird die Grunderwerbssteuer festgestellt?
-> gibt es Unterschiede bei den beiden Werten/Verfahren?
Entweder gibt das Finanzamt den sogenannten Einheitswert vor, oder der Notar bittet um ein Gutachten eines Sachverständigen. Letzteres wird meistens dann der Fall sein, wenn der Einheitswert des Finanzamtes schon so alt ist, dass er als Wert nicht mehr herangezogen werden kann. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass evtl. über die Preisindexreihe des Statistischen Bundesamtes ein annähernder Wert hochgerechnet werden könnte. Das liegt immer wieder im Ermessen aller Beteiligten.