Wertgegenstände bei Renovierung im Eigenheim finden. Wem gehört das?

Um dem drögen Rechtsbrett mal etwas spannendes zu präsentieren, mal diese Hypothetische Überlegung:
Person A kauft ein Haus. Verkäufer ist der Erbe des Vorbesitzers. Vorbesitzer ist verstorben. Aufgrund des Alters des Hauses, ist auch der verstorbene Vorbesitzer nicht Erbauer des Hauses, sondern muss es wohl irgendwann gekauft haben. Wie viele Vorbesitzer es gibt, ist unbekannt.
Aufgrund des Alters des Hauses, beginnt Person A erstmal mit Renovierungsarbeiten. Dabei findet er eingemauert Wertgegenstände. Diese haben keine Erkennungsmerkmale an denen man feststellen könnte, wem sie ursprünglich gehörten.
Dürfte sich A nun an dem unerwarteten Geldsegen freuen? Oder müsste er diese Abgeben? An wen?
Spinnen wir den Fall weiter: Nehmen wir alternativ an die gefundenen Gegenstände sind keine klassischen Wertgegenstände, sondern waren zum Zeitpunkt als sie im Versteck landeten tatsächlich wertlos. Heute sind sie aber aufgrund des Alters durchaus etwas wert. Wie wäre es da?

Hi.

In diesem Falle handelt es sich um einen „Schatzfund“. Nach dem BGB § 984 ist der Finder (gleichzeitig Eigentümer) der neue Besitzer.
Findet z.B. ein Handwerker die Gegenstände, geht das Ganze 50 ; 50 aus.
Kann jedoch der eigentliche Besitzer ermittelt werden, so stehen die Gegenstände diesem zu. S. LG Düsseldorf Az. 150 103/11. Trifft aber hier nicht zu.
Allerdings sind die Verfahrensweisen auf Länderebene unterschiedlich.

Haallo
niemand kauft ein Haus ( in D und bis auf ein paar Ausnahmen in der ehemaligen DDR) , man kauft ein Grundstueck, Flurstueck Nummer … und das mit Zubehoer, wie Zaun, Pflaster, Gebaeude, evtl Wegerecht, Wohnrecht, Schulden usw. Da koennen auch eingegrabene / verbaute Schaetze wie Schadstoffe oder Glanzstoffe dabei sein, alles mitgekauft, also rechtlich Eigentuemer ist der Kaeufer. Ausser im Kaufvertrag steht es anders geregelt.
Gruss Helmut

Wenn ein Handwerker bei von mir beauftragten Arbeiten in meinem Haus etwas findet, dann gehört es ihm zur Hälfte?

https://dejure.org/gesetze/BGB/984.html