für jede Zwangsversteigerung wird vom Gericht ein Sachverständiger zur Erstellung eines Wertgutachtens beauftragt.
Meine Frage ist dazu:
Kann ich den durch ein solches Wertgutachten festgesetzten Wert als Maßstab für den auf dem freien Markt für dieses Objekt erzielbaren Preis ansehen?
Oder liegen diese Werte gewöhnlich unter oder über dem marktüblichen Preis?
Kann ich den durch ein solches Wertgutachten festgesetzten
Wert als Maßstab für den auf dem freien Markt für dieses
Objekt erzielbaren Preis ansehen?
Der Marktpreis bildet aus dem Angebot und der Nachfrage. Das kann ein Gutachter natürlich nur bedingt in seine Bewertung einfliessen lassen.
Oder liegen diese Werte gewöhnlich unter oder über dem marktüblichen Preis?
Ich habe bei manchen Wertgutachten mit dem Kopf geschüttelt. Allerdings ist ein solches Weertgutachten ein guter Anhaltspunkt, sowohl für die eigene Preisbildung, als auch für die Finanzierungsgespräche mit der Bank.
auf dem freien Markt für dieses Objekt erzielbaren Preis ansehen
Hallo,
wenn Du Dir die Muehe machst, so ein Gutachten zu lesen (kostenlos bei Gericht) wirst Du dort drei Preise finden
(mal salopp ausgedrueckt)
1 den vergleichbaren Preis
a solcher Objekte in der weiteren Umgebung
b aehnlicher Objekte in der naeheren Umgebung
2 Sachwert
alle Steine aufeinander minus Alter minus Reparaturen
3 Renditewert
Die Miete sind etwa 4,5 Prozent vom Wert
Alle drei Werte (den Vergleichswert, den Sachwert und den Ertragswert) bringt der Gutachter meist annaehernd zusammen auf einen gerichtlich verwendeten Wert.
Der Wert gilt zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung. Sollten die Preise in der Gegend zu dem Zeitpunkt schnell steigen, und die Versteigerung ist 1 Jahr nach Gutachten, dann nennt das Gutachten zuwenig Wert.
Gruss Helmut
Hallo,
ich habe bisher eigentlich noch nie ein Gutachten gesehen, bei dem ich den Eindruck hatte, es würde unter dem freihändigen Verkaufswert bewerten.
Die Bezahlung des Gutachters richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert.
Empfindet der Gläubiger den Verkehrswert als zu gering, kann er das Gutachten ablehnen. Es wird dann, habe ich bereits mehrfach gesehen, irgendwie ein korrigierter Verkehrswert festgelegt. …und der Gutachter weiß natürlich, dass er mit allen Stress bekommt, wenn er zu niedrig begutachtet.
Der Gutachter korrigiert häufig die Realität: Der Mietertrag bei vermieteten Objekten wird nicht mit dem aktuellen Wert in Ansatz gebracht, sondern mit dem evtl. Erzielbaren. Das aber die Miete bei bestehenden Mietverträgen nur sehr langfristig, wenn überhaupt,auf das angenommene Niveau zu steigern ist, bleibt idR außen vor.
Da aber in der Regel 50-75% der Gutachterpreise realisiert werden, haben sich die Bieter offensichtlich mit den zu hohen Gutachterpreisen arrangiert.