Wertgutachten für Immobilie

Hallo zusammen,

aufgrund eines Erbfalls verlangt eine Person seinen Pflichtteil.
Da zum Nachlass auch ein Haus gehört besteht die besagte Person auf ein Immobilien-Wertgutachten.

Was kann ein solches Gutachten kosten und gibt es Unterschiede bei den Kosten der Gutachter? Wo kann man einen günstigen Gutachter herbekommen?

Moin, Schlaumeier,

Da zum Nachlass auch ein Haus gehört besteht die besagte
Person auf ein Immobilien-Wertgutachten.

dagegen spricht nichts, wenn die besagte Person das Gutachten bezahlt.

Was kann ein solches Gutachten kosten und gibt es Unterschiede
bei den Kosten der Gutachter? Wo kann man einen günstigen
Gutachter herbekommen?

Bei der Gemeinde finden sich ständig Leute zusammen, die zur Festlegung der Grundsteuermessbescheide nichts anderes tun als Grundstücke und Immobilien zu schätzen. Zu bedenken ist allerdings, dass niemand aus der Erbengemeinschaft verpflichtet ist, sich an ein Gutachten zu halten.

Gruß Ralf

Das Gutachten muss dummerweise nicht derjenige bezahlen der es beauftragt sondern die komplette Erbengemeinschaft.
Es wird lediglich demjenigen der das Gutachten wünscht halt dann anteilmäßig der Betrag von seinem Erbe abgezogen.
Angenommen er erbt 1/6, so muss er 1/6 des Gutachtens tragen.

Angenommen man lässt jemanden von der Gemeinde kommen. Sind das denn richtige Gutachter? Denn es wird ja ein richtiges Gutachten gefordert. D.h. ich kann nicht irgendjemanden ins Haus kommen lassen der mir irgendeinen beliebigen Wert dokumentiert sondern es muss ein richtiges Wertgutachten erstellt werden.

Hi Schlaumeier,

Das Gutachten muss dummerweise nicht derjenige bezahlen der es
beauftragt sondern die komplette Erbengemeinschaft.

wo steht das?

Angenommen man lässt jemanden von der Gemeinde kommen. Sind
das denn richtige Gutachter?

Da soll kein Gemeindemitarbeiter bestellt werden, sondern bei der Gemeinde nachgefragt werden. Die Gutachter sind nicht bei der Gemeinde angestellt, man kennt sich halt.

Denn es wird ja ein richtiges Gutachten gefordert.

Von wem?

es muss ein richtiges Wertgutachten erstellt werden.

Es gibt kein richtiges Gutachten, sondern immer nur eine Schätzung des Preises, der am Markt erzielt werden kann. Den richtigen Preis liefert nur ein echter Verkauf. Oder im Streitfall eben die Versteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft.

Gruß Ralf

Das Gutachten muss dummerweise nicht derjenige bezahlen der es
beauftragt sondern die komplette Erbengemeinschaft.

wo steht das?

Das hat der Rechtsanwalt gesagt, dass das so sei. Also angenommen Person A erbt 1/6 so muss er auch 1/6 der Kosten für das Gutachten tragen.

Morgen!

Da zum Nachlass auch ein Haus gehört besteht die besagte
Person auf ein Immobilien-Wertgutachten.

dagegen spricht nichts, wenn die besagte Person das Gutachten
bezahlt.

Warum sollte sie das tun?
Besagte Person sagt das Haus ist 10mio Wert und wenn die anderen etwas
anderes behaupten können sie einen Gutachter bestellen. Geholfen ist
niemanden, man kann sich nicht einigen und das Ding kommt unter den
Hammer.

Da haben sie dann toll was erreicht.

Stefan

Hi Schlaumeier,

Moin,

Das Gutachten muss dummerweise nicht derjenige bezahlen der es
beauftragt sondern die komplette Erbengemeinschaft.

wo steht das?

Kosten im Rahmen einer Erbauseinandersetzung sind aus der Erbmasse zu begleichen. Letztendlich zahlt der, der das Gutachten beauftragt und versucht dann das Geld von der Gemeinschaft wieder zu bekommen.

Angenommen man lässt jemanden von der Gemeinde kommen. Sind
das denn richtige Gutachter?

Da soll kein Gemeindemitarbeiter bestellt werden, sondern bei
der Gemeinde nachgefragt werden. Die Gutachter sind nicht bei
der Gemeinde angestellt, man kennt sich halt.

Oh mann …
Bei der Gemeinde bzw. beim Landrat gibt es den sogenannten Gutachterausschuss. Nix mit ‚man kennt sich halt‘

Denn es wird ja ein richtiges Gutachten gefordert.

Von wem?

Gutachterausschuß oder vereidigte Gutachter (gelbe Seiten)

es muss ein richtiges Wertgutachten erstellt werden.

Es gibt kein richtiges Gutachten, sondern immer nur eine
Schätzung des Preises, der am Markt erzielt werden kann.

Die Genannten erstellen Wertgutachten die von Gericht anerkannt werden. Gutachten kann man auch von Architekten, Statikern, Schullehrern, Hausfrauen oder wem auch immer machen lassen. Gerichte erkennen im Streitfall nur Gutachten von vereidigten Gutachtern bzw. vom Gutachterausschuss an. Im Zweifel wird vom Gericht ein erneutes Gutachten in Auftrag gegeben.

Den
richtigen Preis liefert nur ein echter Verkauf.

Die Auszahlung des Pflichtteils IST ein richtiger Verkauf. Allerdings sind die Beteiligten (zu mindest zum Teil) Käufer und Verkäufer.

Oder im
Streitfall eben die Versteigerung zur Auflösung der
Erbengemeinschaft.

Und dies ist für alle Verkäufer die teuerste Spielart. Neben den teuren Gerichtsgebühren wird hier auf jeden Fall ein Gutachten gefertigt (und ist vom Betreibenden vorzulegen und aus dem Verkaufserlös zu bezahlen).
Kosten der Gutachten richten sich nach dem Wert der geschätzten Immobilien. Sie liegen irgendwo im Promillebereich.

Gruß Ralf

vnA

Moin, vnA,

Kosten im Rahmen einer Erbauseinandersetzung sind aus der
Erbmasse zu begleichen.

von einer Erbauseinandersetzung ist bis jetzt nichts erwähnt worden.

Letztendlich zahlt der, der das Gutachten beauftragt und versucht
dann das Geld von der Gemeinschaft wieder zu bekommen.

Meine Rede.

Denn es wird ja ein richtiges Gutachten gefordert.

Von wem?

Gutachterausschuß oder vereidigte Gutachter

von wem gefordert , wollte ich wissen :smile:)) [zwischenzeitliche Antwort: Ein Anwalt sagt, das muss so sein]

Oder im Streitfall eben die Versteigerung zur Auflösung der
Erbengemeinschaft.

Und dies ist für alle Verkäufer die teuerste Spielart.

Das war eh klar.

Gruß Ralf

Moin, vnA,

Kosten im Rahmen einer Erbauseinandersetzung sind aus der
Erbmasse zu begleichen.

von einer Erbauseinandersetzung ist bis jetzt nichts erwähnt
worden.

Erbauseinandersetzung nennt sich der Umgang mit dem gemeinsamen Erbe, wenn es nicht einfach so bleibt wie es ist. Es ist dabei in keiner Weiße von Streitereien auszugehen. Auch eine gütliche Einigung ist eine Erbauseinandersetzung.

Letztendlich zahlt der, der das Gutachten beauftragt und versucht
dann das Geld von der Gemeinschaft wieder zu bekommen.

Meine Rede.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass er das Geld aus der Erbmasse erhält.

Denn es wird ja ein richtiges Gutachten gefordert.

Von wem?

Gutachterausschuß oder vereidigte Gutachter

von wem gefordert , wollte ich wissen :smile:))
[zwischenzeitliche Antwort: Ein Anwalt sagt, das muss so sein]

Ich gebe nicht viel auf Anwaltsauskünfte. Es muss so sein ist so nicht richtig. Selbst nach dem neuen Erbrecht MUSS es nicht sein. Wenn sich die Beteiligten darauf einigen kann das Objekt 1€ oder 1.000.000 wert sein (lassen wir bei 1€ mal das Finanzamt außen vor). Und das Gutachten kann von Herrn Müller um die Ecke gemacht werden. Selbst vor Gericht kann ein derartiges Gutachten Bestand haben. Es kann alles sein, wenn sich die Beteiligten damit abfinden bzw. es so wollen. Manchmal ist es günstiger statt weiterer Gutachtenkosten ein etwas schlechteres Gutachten zu akzeptieren.

Oder im Streitfall eben die Versteigerung zur Auflösung der
Erbengemeinschaft.

Und dies ist für alle Verkäufer die teuerste Spielart.

Das war eh klar.

Gruß Ralf

vnA

Hallo zusammen,

Wahrscheinlich würde diese Frage in einem Rechtsbrett kompetenter diskutiert werden…

Erbauseinandersetzung nennt sich der Umgang mit dem
gemeinsamen Erbe, wenn es nicht einfach so bleibt wie es ist.
Es ist dabei in keiner Weiße von Streitereien auszugehen. Auch
eine gütliche Einigung ist eine Erbauseinandersetzung.

Es handelt sich in diesem fiktiven Fall eben nicht um um gemeinsames Erbe sondern „nur“ um einen Pflichtteilsanspruch - dieser besteht immer nur in einem finanziellen Wertausgleich, also nichts mit Zwangsversteigerung erzwingen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung.

In dem Fall wird man sich einigen (auch darüber ob ein Gutachten erforderlich ist und wer das bezahlt) oder man sieht sich vor Gericht wieder. Eine Einigung ist letztlich auch dann erzielt, wenn eine Partei auf die Forderungen der anderen eingeht, weil sie das Prozessrisko oder den Aufwand scheut. Kommt es zum Prozess wird der Richter entscheiden ob ein Gutachten notwendig ist (wahrscheinlich ja) und wer es bezahlt (wahrscheinlich die unterlegene Partei oder eine Aufteilung wenn es zu einem Vergleich kommt).

Theoretisch kann natürlich eine (oder auch beide) Partei schon vor dem Prozess ein Gutachten erstellen lassen um die Chancen ausloten und vor Gericht stichhaltige Argumente in der Hand zu halten - in diesem Fall wird der Auftraggeber wohl auf den Kosten sitzen bleiben.

Gruß
Werner
IANAL

Hallo,

…weil ja auch nach den Kosten gefragt wurde: Habe vor kurzem, wegen eines ganz anders gelagerten Falles, ein Gutachten für ein EFH erstellen lassen. Hat ca. EUR 3.000,- gekostet.

Gruß
Werner