Der Wert einer Immobilie wird mit verschiedenen Instrumenten ermittelt:
Der korrekten Zuordnung der Ausstattungsstandards (einfach,mittel, gehoben, stark gehoben),
sowie als zweitem Faktor die Modernisierungspunkte.
Beide Faktoren beeinflußen wesentlich die Restnutzungsgsdauer und damit den Immobilien-Wert sowohl in der Sach- als auch im Ertragswertberechnung.
Was ist jetzt in einem Zwangsversteigerungsverfahren zu tun (Kaufinteressent), wenn der gerichtsbestellte Gutachter sowohl einen nicht zutreffenden durchschnittlichen Ausstattungsstandard ermittelt als auch nicht durchgeführte Modernisierungen als bereits durchgeführt kalkuliert hat und der Immobilienwert dadurch viel zu hoch angesetzt wird?
Der Ausstattungsstandard in den einzelnen Bereichen (Fassade, Heizung, Fenster etc.) sollte doch relativ objektiv gemäß den offiziellen Bewertungskriterien feststellbar sein - ohne großen Ermessungsspielraum eines Gutachters?
Ebenso scheint es mir nicht plausibel, zwingend durchzuführende Modernisierungsmaßnahmen wie Beseitigung Feuchteschäden, Einbau Thermostatventile, Erneuerung Elektroanlage u.a. im ausgewiesenen Gesamtwert von ca. 100 T€ als unterstellte bereits durchgeführte Modernisierungsmaßnahme anzusetzen und damit 12 Moderniserungspunkte zu vergeben - also Status überwiegend modernisert zu attestieren und damit die Restnutungsdauer erheblich zu erhöhen.