Wertigkeit der Polizeiakte bei Verkehrsunfall?!

Hallo,

eine Frage zur Wertigkeit der Polizeiakte im Streitfall.

Nach Schilderung eines Unfall-Herganges und der Zeugenbefragung und was sonst so dazugehört, kommt natürlich eine Polizeiakte zu Stande, laut der eine Person (angenommen) KEINERLEI Schuld trifft!!! Jetzt will aber die gegnerische Versicherung trotzdem eine Teilschuld durchsetzen.

Geht das so einfach und können sich Versicherungen über eine Polizeiakte stellen?? Oder ist das nur Einschüchterungstaktik?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Vielen Dank.

Hallo,

Geht das so einfach und können sich Versicherungen über eine
Polizeiakte stellen??

Ja, sicher. Das ist doch hier immer noch ein Rechtsstaat, in dem nicht die Polizei, sondern im Zweifel ein Richter entscheidet. Nur, dass sich die Versicherung nicht über die Akte stellt, sondern dagegen. Und ggf. der Beschuldigte gegen die Behauptung der Versicherung.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

die Polizei hat ausschließlich darüber zu befinden, ob durch den Unfall ggf. eine OWI oder eine Straftat begangen worden sein könnte, und kann dann insoweit tätig werden. Mit der zivilrechtlichen Seite hat die Polizei zunächst einmal nichts zu tun. Natürlich wird die Akte der Polizei auch im Zivilverfahren beigezogen, und wird man die Beamten ggf. als Zeugen hören, aber mehr auch nicht. Und es kommt regelmäßig vor, dass Polizeibeamte vor Ort zwar meinen auch zur Schuldfrage eine Einschätzung abgeben zu müssen, die dann aber später vom Gericht nicht geteilt wird, wenn es bzgl. der Schadenregulierung zu einem Zivilverfahren kommt. D.h. nur weil man in der Akte als Beteiligter 01 oder 02 steht, heißt dies gar nichts.

Gruß vom Wiz

schau mal hier…
Hi Ts!

http://www.sv-beckendorf.de/Rechtsgrundlagen/Recht_H…
insbesondere der letzte Abschnitt ist interessant.

Darüber hinaus habe ich gelernt, dass die Polizei vor Ort eine erste Einschätzung abgibt - was die Versicherungen und anschliessend die Gerichte daraus machen - das ist ungewiss.

Häufig wird bei Unfällen mit Kfz auch der „polizeilich Unschuldige“ zur Kasse gebeten.

LG Ulli

Hallo,

Nach Schilderung eines Unfall-Herganges und der
Zeugenbefragung und was sonst so dazugehört, kommt natürlich
eine Polizeiakte zu Stande, laut der eine Person (angenommen)
KEINERLEI Schuld trifft!!! Jetzt will aber die gegnerische
Versicherung trotzdem eine Teilschuld durchsetzen.
Oder ist das nur Einschüchterungstaktik?

Kann natürlich auch möglich sein. Aber grundsätzlich gilt das, was die Anderen hier schon vorgetragen haben.
Grundsätzlich geht es bei der polizeilichen Feststellung eben vorrangig um eine ordnungs- bzw. strafrechtliche Bewertung. Dass die zivilrechtliche Seite wieder eine andere ist, wurde hier auch schon erwähnt. Daneben muss sich ein Fahrzeugfahrer unter Umsatänden eine allgemeine Betriebsgefahr beim Autofahren zurechnen lassen.
Es kann also passieren, dass man objektiv nicht Schuld dran ist, dass irgendwelche Kühe nachts von der Weide abhauen und auf der Straße stehen. Trotzdem bekommt man eine Teilhaftung aufgebrummt.
Daher sollte man vielleicht die zivilrechtliche Haftung von der strafrechtlichen Schuld unterscheiden.

Grüße