Wertkarten in Discotheken

Folgende Situation:
Eine Discothek verteilt am Eingang Wertkarten, mit denen Getränke bezahlt werden können. Am Ausgang werden die Karten verlangt um dann die offenen Beträge zu kassieren.
Wenn jetzt jemand am Eingang keine Karte bekommen hat (aus welchen Gründen auch immer…), wird von demjenigen verlangt einen kompletten Kartenwert in Höhe von 55 € zu bezahlen, obwohl er nichts verzehrt hat. Kann man rechtlich dagegen vorgehen oder sollte man in den sauren Apfel beißen und bezahlen.
Weiteres Problem ist, dass die Person 1,7 Promille Alkohol im Atem haben könnte. (Ist der Alkoholpegel im Atem überhaupt ein Beweismittel oder zählt nur der Blutalkohol?)

(Die Formulierung ist etwas seltsam aber bedauerlicherweise ist es ja nicht möglich bestimmte Wörter zu verwenden.)

Hallo Benjamin,
wie das rechtlich genau ist, kann ich leider nicht beurteilen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man dagegen vorgehen kann.
Dann würde jeder behaupten, keine Karte bekommen zu haben, trinkt und isst den ganzen Abend auf die Karte und sagt dann, ne, ich hab doch nichts getrunken. Wenn man keine Karte hat, kann man nichts trinken. Da man aber davon ausgehen kann, dass man in einer Disco auch was trinkt, würde man schnell merken, dass das ohne Karte gar nicht geht.
Also würde ich keinem abnehmen, dass der den ganzen Abend ohne Karte da war.
Von daher guten Appetit (für den Biss in den sauren Apfel ;o) )

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Noch was, am Eingang wird Eintritt verlangt, und der wird (versehentlich) nicht bezahlt. Das sind 5 € die ja aber in keinem Verhältnis zu 55 € stehen.

Schonmal danke für die Antwort.
Der Aufenthalt in der Discothek war kurz und getrunken wurde auf die Karte eines Freundes.
Aber du hast wahrscheinlich recht, wer glaubt einem das?
Ich dachte nur die Discothek müsste beweisen, dass die Person eine Karte hatte. Man ist doch solange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist oder gilt das hier nicht.

Hi Benjamin,

ich denke, mit dem Betreten der Disco stimmst Du den Bedingungen zu, die ja sicherlich am Eingang sichtbar aushängen. Somit hast Du nicht wirklich Chancen.

bye
Rolf

Hallo

Ich dachte nur die Discothek müsste beweisen, dass die Person
eine Karte hatte.

Das ist per se richtig. Aus der Schilderung geht aber nicht ganz klar hervor, weshalb die Diskothek den Betrag erhebt, a) weil derjenige drinnen war, ohne eine Karte zu kaufen, oder b) weil derjeige eine Karte gekauft hat, diese aber nachher nicht mehr vorweisen konnte.

Die Diskothek müsste daher im Rahmen einer solchen Klage folgendes beweisen, bzw. darlegen.

Fall a) ginge es einzig darum, ob der Erwerb der Karte mit dem Besucher vereinbart war, entweder individuell oder durch AGB (dann könnte man den Erwerb auch später noch fordern, müsste aber als Gegeneistung auch eine volle Wertkarte erhalten). Letztere müssten dann mit einem deutlichen Hinweis versehen sichtbar gewesen sein (zB. Aushang im Eingang). Ich denke aber mal, hierum geht es nicht.

Fall b) Beweis, dass der Besucher eine Karte erhalten hat sowie Darlegung, dass per Vereinbarung oder AGB (siehe oben) auch ausgemacht wurde, dass bei Verlust der volle Betrag zu zahlen sei. Das wäre an sich rechtlich möglich, da reine Parteivereinbarung. Ob es auch AGB fest wäre, kann ich jetzt ad hoc nicht sagen.

Hinsichtlich des Nachweises, dass der Besucher eine Karte erhalten hat, genügt aber, wenn die Diskothek dem Richter dies einfach ausreichend glaubhaft macht, dass dieser auch davon ausgeht. Natürlich wir niemand bezeugen können, dass es so war. Wird aber zB. dem Gericht nachvollziehbar dargelegt, zB. durch Ortstermin bei Veranstaltung, dass niemand in die Diskothek kommt, ohne eine Karte erworben zu haben, dann wird das Gericht möglicher Weise davon ausgehen, dass das bei diesem Besucher auch so war.

Man ist doch solange unschuldig bis die
Schuld bewiesen ist oder gilt das hier nicht.

Ähm nein, das gilt nur im Strafrecht. Das hier ist eine rein zivilrechtliche Frage.

Gruß
Dea

Wir halten also fest, dass es in diesem Fall wohl ausreicht wenn der Bekannte des Fragestellers seine Version bestätigt. ;o)

Gruß Andreas

ich denke, mit dem Betreten der Disco stimmst Du den
Bedingungen zu, die ja sicherlich am Eingang sichtbar
aushängen. Somit hast Du nicht wirklich Chancen.

Also, ich persönlich habe noch keine Disco gesehen, die zu diesem Thema eine wirksame Klausel hatte, selbst wenn die AGB noch so groß an der Wand standen. Vielmehr habe ich schon die wildesten Versuche von Betreibern gesehen, um diese Problematik zu umgehen - allerdings jedesmal vollkommen sinnlos.

Entscheidend ist unter praktischen Umständen doch eher die Frage, ob man den Schuppen noch einmal aufsuchen möchte in der Zukunft und es einem deshalb wert ist, anstandslos zu zahlen.

Naja, mal abwarten was demnächst passiert.
Anzeige wurde erstattet und dann kommt wohl bald Post. Dann kommen wohl auch noch Bearbeitungsgebühren dazu usw.
Und das alles wegen 5 €…

Anzeige?
Nur mal so aus Interesse: Wer hat gegen wen wegen was Anzeige erstattet?