Jemand hat Polstermöbel gekauft, nach wenigen Monaten reklamiert. Zwei Nachbesserungen (an verschiedenen Stellen, gilt das dann als je ein Versuch oder kann man das summieren?) waren erfolglos.
Nun könnte die Person ja den Rücktritt verlangen. Die AGBs schreiben als Wertminderung innerhalb von 6 Monaten 35% Wertminderung im Fall der Warenrücknahme fest.
Das würde ja bedeuten, die Person hat einen Haufen Ärger gehabt, kein Möbelstück mehr und dafür noch 35 % des Kaufpreises bezahlt.
Habe ich das richtig verstanden? Wie läuft das denn für gewöhnlich in der Realität ab, hat jemand Erfahrung damit?
Das würde ja bedeuten, die Person hat einen Haufen Ärger
gehabt, kein Möbelstück mehr und dafür noch 35 % des
Kaufpreises bezahlt.
Eigentlich war das so immer ok.
Im Moment ist da aber was im Schwange: Der BGH hat eine Vorlage an den EuGH gemacht, da § 439 BGB evtl. mit EU-Recht nicht vereinbar ist. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Ciao, Wotan
Die AGBs schreiben als Wertminderung innerhalb von 6 Monaten 35%
Wertminderung im Fall der Warenrücknahme fest.
kann so nicht sein.
Es muss keine Wertminderung, sondern einen Nutzungsentschädigung gezahlt werden (weil man die Möbel ja benutzt hat, also einen Gegenwert hatte).
Es kann aber auf keinen Fall stimmen, dass einfach pauschal, unabhängig von der Nutzungsdauer, per AGB 35% festgelegt werden. Ein Sofa lässt sich ja nicht nur 3x6Monate nutzen.
Wie hoch die Nutzungsentschädigung allerdings hier anzusetzen ist, kann ich nicht sagen. Ich würde da von einer üblichen Nutzungsdauer für Sofas von mindestens 5Jahren ausgehen, was dann nach 6Monaten 10% ergeben würde.
Was anderes ist die Sache mit den zwei Nachbesserungsversuchen. Wenn es jeweils eine andere Stelle ist, aber derselbe Fehler (z.B. Naht aufgerissen, nach Reparaturversuch das gleiche 5cm weiter), und nun eine dritte Stelle betroffen ist, würde ich mal von Rücktrittsrecht ausgehen. Wenn es drei verschiedene Fehler sind, dagegen nicht.
Die Angabe in den AGB bezieht sich auf die ersten 6 Monate und ist anschließend gestaffelt nach halben Jahren, später nach Jahren und ist nach 6 Jahren bei 100%.
Die Angabe in den AGB bezieht sich auf die ersten 6 Monate und
ist anschließend gestaffelt nach halben Jahren, später nach
Jahren und ist nach 6 Jahren bei 100%.
Es gibt einen §309 im BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html) und da steht im Abschnitt 5 das Verbot der ‚Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen‘.
Aber wegen: ianal kann ich nicht sicher sagen, ob die 35% in den AGB eine Pauschalierung sind oder nicht.
Gruß
loderunner