Wertminderung bei Schenkung durch Wohnrecht

Hallo zusammen,

als vorgezogenes Erbe bekommen meine beiden Geschwister und ich die zwei Häuser unserer Eltern übertragen.

Da es nun an die Verrechnung geht, ist es gerade die Frage wie wir das Wohnrecht meiner Eltern einrechnen müssen.

Da das Wohnrecht ja wertmindernd ist und somit auch die Gesamtsumme der Schenkung reduziert ist die Frage wieviel wir abziehen müssen und auf was genau wir die Wertminderung berechnen müssen.

Zum Haus gehört ja auch ein Grundstück welches alleine nicht verwertbar ist. Berechnet man nun das Wohnrecht als Belastung nur auf das Haus selbst, oder auf die Gesamtsumme inkl. des Grundstückes?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Moin,

Da das Wohnrecht ja wertmindernd ist und somit auch die
Gesamtsumme der Schenkung reduziert ist die Frage wieviel wir
abziehen müssen und auf was genau wir die Wertminderung
berechnen müssen.

so was zu berechnen ist das tägliche Brot eines Steuerberaters. Die Kosten halten sich auch im Rahmen.

Gandalf

Dann würde ich aber eine Berufsgruppe wählen, die für den Rest der Wertermittlung über eine adäquate Ausbildung verfügt. Ein amtlich zugelassener http://www.pro-wohnen.de/Immobilien/Immobilienbewert… hat außerdem den Vorteil, dass er für das Finanzamt (Schenkungssteuer) mit herangezogen werden kann.
Außerdem sorgt er bei den Beteiligten für ein Gefühl der Gerechtigkeit und hilft so Streit zu vermeiden.

vnA

Eine Schätzung haben wir bereits von den Immobilien, so dass die Frage letztlich nur noch bzgl. der Wertminderung offen ist. Steuer müssen wir keine zahlen da wir innerhalb der Freibeträge bleiben.

Einzig die Minderung ist ein „Streitpunkt“, da wir uns nicht einig sind, ob die Minderung auf den Schenkungswert oder nur auf den Hausanteil der Schenkung gerechnet wird.

JBFR