Wertminderung bei Unfall KFZ verkaufen

hallo Wissende,

angenommen ein Fzg. wird bei unverschuldetem Unfall erheblich beschädigt + ist nicht mehr fahrbereit. Ein Gutachten stellt knapp 20Tsd €uro Wiederbeschaffung und 12Tsd€u Rep.Kosten incl. MWST fest, die Wertminderung wird auf 1000€u eingestuft. Besteht Anspruch auf die Wertminderung auch dann wenn nicht repariert sondern das Fzg. in unrepariertem Zustand verkauft wird? Besteht Anspruch auf die im Gutachten festgestellten Nutzungsausfallkosten plus der Tage die von der Vesicherung bis zur Deckungszusage verstrichen sind + was ist mit der Zeit bis ein Ersatzfahrzeug gefunden wird? Soll/muss man auf jeden Fall bei der Schadenshöhe einen Anwalt einschalten?
schönen Dank schon mal für die Tipps
Gruss PM

Hallo,

auf hypothetische Fragen antworte ich eigentlich nicht
gerne. Ich nehme aber mal ausnahmsweise an, dass es
sich hier um eine tatsächlichen Vorgang handelt.

Sie sollten auf jeden Fall einen Anwalt mit der
Abwicklung beauftragen. Diesen Anwalt bezahlt übrigens
die gegnerische Versicherung. Wenn Sie selbst mit der
Versicherung herum kaspern haben Sie schon verloren.

Zu Ihren Fragen: Sie sollen sich an dem Unfall nicht
bereichern. Wenn Sie das Fahrzeug unrepariert verkaufen
bekommen sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich
Restwert bzw. den erzielten Verkaufspreis, den der
Gutachter im Gutachten ausweisen sollte. Ausserdem
bekommen Sie Nutzungsausfall für eine angemessene Zeit
zur Wiederbeschaffung. Diese steht normalerweise auch
im Gutachten. Wertminderung gibt es dann nicht - wofür
denn auch ??. Am Ende sollten Sie den Verkaufspreis
haben, der für das unbeschädigte Fahrzeug bezahlt
worden wäre - mehr nicht.

mfg

Walter Dettinger

hallo Wissende,

angenommen ein Fzg. wird bei unverschuldetem Unfall

erheblich

beschädigt + ist nicht mehr fahrbereit. Ein Gutachten

stellt

knapp 20Tsd €uro Wiederbeschaffung und 12Tsd€u

Rep.Kosten

incl. MWST fest, die Wertminderung wird auf 1000€u

eingestuft.

Besteht Anspruch auf die Wertminderung auch dann wenn

nicht

repariert sondern das Fzg. in unrepariertem Zustand

verkauft

wird? Besteht Anspruch auf die im Gutachten

festgestellten

Nutzungsausfallkosten plus der Tage die von der

Vesicherung

bis zur Deckungszusage verstrichen sind + was ist mit

der Zeit

bis ein Ersatzfahrzeug gefunden wird? Soll/muss man

auf jeden

Fall bei der Schadenshöhe einen Anwalt einschalten?
schönen Dank schon mal für die Tipps
Gruss PM

hallo Herr Dettinger,

schönen Dank für die Antwort , richtig vermutet, der Fall ist konkret. 14 Tage nach dem Ereignis habe ich
noch immer keine konkrete Aussage der Versicherung dass sie reguliert, einzige telefonische Auskunft auf meine
Anfrage :-- „die Haftungslage scheint klar zu sein“-. Ich hatte noch am Schadentag per Mail meine Schilderung
des Unfalls an die Versicherung geschickt und am folgenden Arbeitstag einen Gutachter beuftragt.

Einen Fragebogen habe ich eine Woche später erhalten + zurückgeschickt aber bisher nix mehr gehört
bzgl. einer Regulierungszusage.
Die Rep. Dauer ist auf 10 bis 12 Arbeitstage angesetzt, für welchen Zeitraum steht mir demzufolge
Nutzungsausfall zu ? Wiederbeschaffung 19500€, Rep.Kosten 11800€incl. Mwst, Restwert ist im Gutachten
nicht extra ausgewiesen. Sollte ich das Fzg. nicht verkaufen sondern Ersatz beschaffen und das Fzg. in
Eigenregie wiederherstellen und als Zweitfahrzeug benutzen, was ist dann mit der Wertminderung und was
passiert mit der MWst. wenn ich auf Gutachterbasis abrechnen möchte. Eigentlich wollte ich mir die Lauferei
mit dem Anwalt ersparen. Bin gespannt was noch kommt
Gruss PM

Hallo,

die Lauferei mit dem Anwalt ist kein Aufwand im Verhältnis zu den nachteilen die Sie in Kauf nehmen müssen, wenn Sie versuchen den Schaden ohne Anwalt abzuwickeln. Sie merken doch schon, dass die Versicherung sich um Ihre Anliegen nicht die Bohne kümmert.

Zuerst muss ich wissen, haben Sie einen freien Sachverständigen beauftragt oder einen SV der Versicherung.

mfg

Walter Dettinger

hallo,

ich hatte am ersten Werktag nach dem Schaden bei der Versicherung angerufen und nach dem weiteren Werdegang gefragt. Mir wurde gesagt ich möge einen Sachverständigen beauftragen bei diesem Schadenumfang und diese Info habe ich an meine Werkstatt weitergegeben; die haben dann einen aus der Umgebung bestellt.

Gruss PM

Hallo,

also der Gutachter kommt mir trotzdem spanisch vor. Die Fragen die Sie mir stellen sollten eigentlich alle von ihm beantwortet werden oder in seinem Gutachten bereits angesprochen werden.

Es ist für mich zu mühsam alle Möglichkeiten hier aufzuzählen, die in Ihrem Fall in Frage kommen könnten. Ich schlage Ihnen deshalb vor, ganz einfach bei mir anzurufen unter 07577-926363. Am Telefon kann ich Ihnen dann auf alle ihre Fragen gerne unverbindlich und kostenlos antworten. Anruf ist jederzeit möglich.

mfg

Walter Dettinger