Wertminderung beim Parkettboden

Liebe Community,

wir haben leichtsinnigerweise neu gebaut. In unserem Haus wurde 8 mm starkes massives Eiche - Parkett als Mosaik - Parkett im englischen Verband verlegt. Nach dem uns der Bodenleger Flecken, farbige Schuhabdrücke, etc. versiegelt hatte, wurde der Boden nochmals komplett abgeschliffen. Hat jemand eine Idee wie hoch ich hier eine Wertminderung ansetzen kann? Es geht um ca. 133 qm.

Vielen Dank für Euer Feedback.

koenigpaddy

Erst sparst du am falschen Ende mit so dünnem Holz und dann willst du den Preis nochmal extra drücken?

Im Prinzip ist es sogar völlig egal, ob der grundsätzlich(!) notwendige Schliff vorher oder nachher erfolgte. Der Parketleger hat eben nur 1 x „umsonst“ versiegelt.

Danke für Deine Meinung. Es wurde ja nicht nur die Versiegelung abgeschliffen, sondern tatsächlich nochmals der Boden. Das war leider notwendig. Sprich der Boden ist jetzt nicht mehr 8mm sondern 7,5 (oder was weiss denn ich). Auf jeden Fall kann ich ihn nun einmal weniger abschleifen.

hi,

Sagte er doch eben.
Der Boden, also das Holz, hätte so oder so zum entfernen der Schuhabdrücke und Flecken abgeschliffen werden müssen.

wie hättest du das denn verhindern wollen?
Drehen wir die Zeit mal zurück:
Der Boden ist unversiegelt und fleckig, was hätte nun gemacht werden sollen ohne das Holz abzutragen?

grüße
lipi

Ja eben. Ich weiss, dass es abgeschliffen werden musste. Aber ich habe ja den vollen Preis bezahlt und möchte natürlich auch den kompletten Bodenbelag dafür und nicht schon vor meinem Einzug nur noch 90 %.

Ich habe den Dreck ja nicht gemacht und ich weiss auch nicht, ob man ihn vor der Versiegelung hätte wegputzen können. Wurde ja nicht versucht.

Hallo!

Sag mal zur Klarstellung, ob nach dem Verlegen ein Schliff erfolgte oder eben nicht.
Und nach dem Schliff kamen neuen Verschmutzungen hinzu weil nicht abgedeckt wurde und weil offenbar nicht gleich nach Schliff und Reinigung mit dem Versiegeln begonnen wurde ?

Dann würde ich durchaus eine Haftung des Bodenlegers sehen, denn

  1. er musste die Flecken sehen und durfte nicht einfach versiegeln

  2. hätte er wegen der Flecken vorher nochmals schleifen müssen, dann käme ins Spiel, wer der Verursacher der Flecken war. Bodenleger selbst, fremde Handwerker oder ihr als Bauherren selbst.

Die Verursacher wären dann für den Mehraufwand und letztlich auch für einen Schadenersatz durch die Minderung der Nutzstärke des Parketts haftbar.

MfG
duck313