Wer kann mir sagen, wie hoch die Wertminderung einer Immobilie anzusetzen ist, wenn der Balkon abgerissen wurde? Es müßten doch einmal die Verkleinerung der Fläche und einmal eine Wertminderung durch Reduzierung der Wohnqualität bzw. schlechtere Vermietbarkeit ins Gewicht fallen. Gibt es dazu prozentuale Erfahrungswerte?
Ebenfalls ohne Hallo,
die kann man (einfach) mit Hilfe der Ertragwertverfahrens gegengerechnet werden, jedoch muss dann auch noch der Sachwert reduziert werden.
Und auch ohne Grüße
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Hallo erts einmal,
warum wurde denn der Balkon abgerissen (fehlende bauordnungsrechtliche Legalität, mangelhafte Standsicherheit oder ein anderer Grund) ?
Christian
Hallo !
Wieviel weiß ich nicht, aber - ich würde niemals eine Wohnung kaufen oder mieten, ohne Balkon!
mfgConrad
Hallo
dann hast du ja immer Glück gehabt, soll nämlich noch viele ohne geben.
Gruß
Hallo (sorry, dass ich bisher nicht gegrüßt habe, kenne mich hier noch nicht so aus),
der Balkon wurde abgerissen, weil er baufällig war.
Ob es einen Wiederaufbau geben wird, ist noch nicht entschieden.
Sollte sich die Eigentümergemeinschaft gegen den Wiederaufbau entscheiden, sollten die Eigentümer der Wohnungen, die ehemals einen Balkon hatten, eine Entschädigung erhalten, daher meine Frage.
Vielen Dank für eure Infos!