Wertminderung durch Dienstbarkeit für eine Photovoltaikanlage (PV)-Anlage?

Welche Wertminderung stellt eine Dienstbarkeit für eine PV-Anlage auf einem Gebäude dar? Mit der Dienstbarkeit ist ja auch ein Betretungsrecht für das Grundstück verbunden. zudem ist der Wechselrichter und der Stromzähler im Gebäude. Zur ABlesung des Zählers muss der Berechtigte auch das Gebäude betreten können.

Wer kann hierzu was beitragen? bin für jeden Hinweis dankbar.

Hallo klein_aber_mein,
diese Frage zu beantworten ist sachen eines Immobilienspezialisten.
Soll die Immobilie auf der sich die Solaranlage befindet verkauft werden, oder wollen Sie eine solche Immobilie erwerben?
Beispiel 1.
Ich möchte eine solche Immobilie erwerben: Zugangszeiten zu Zähler usw klar und verbindlich festlegen und natürllch im Vertrag notariell beglaubigen.
Beispiel 2.
Solaranlage zum Zeitwert mit der Immobilie kaufen und von der höheren Einspeisevergütung profitieren.
!!Alldings nicht ohne ein entsprechendes qualifiziertes Gutachten zur Güte der Anlage!!
!!!Dieses darf/sollte verständlicherweise NICHT durch den Errichter der Anlage erstellt werden!!!
Beispiel 3.
Ablesen des Zählerstandes einmal jährlich persönlich ist OK, Überwachung der Anlagen über Monitoring, Fernwartung, Fernüberwachung uws. gewährleisten.
damit muss im normalen Betrieb keine persönliche, manuelle Kontrolle an der Anlage vorgenommen werden.
Dauer und Aufwand der notwendigen Wartungsarbeiten (Gerüst ect.) klar schriftlich zu vereinbaren.
Ausnahmen gibt es immer Sturm, Hagel…
Dachpacht festlegen als Entschädigung für die „Unannehmlichkeiten“

Meine Empfehlung:
Setzen Sie sich mit den Notar, Steuerberater oder einem Immobiliensachverständigen nach z.B. durch vereidigte Dipl.-Sachverständige (DIA)* für die Bewertung  von Grundstücken, Mieten u. Pachten durch die z. B. *Deutsche Immobilien Akademie.
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung - http://svv.ihk.de/content/home/home.ihk
Eine solche Beratung bzw. Bewertung schafft Klarheit und erspart den späteren Gang zum Juristen/Gericht - eine sinnvolle Investition die sich bezahlt macht.

Es gibt noch viel zu sagen allerdings wäre es dann sinnvoll zu wissen - WO-WAS-WER-WIEVIEL-am besten PN unter [email protected].

Gruß aus den aktuell sonnigen Allgäu
Christian Walter

Wertminderung durch Dienstbarkeit für eine Photovoltaikanlage?

Hallo Klein_aber_mein,

hier kommt es wirklich darauf an ob Sie ein Objekt Kaufen wollen oder Verkaufen.

Beim Verkauf des Objektes mit der Solaranlage sollten Sie den Zeitlichen Wert der Solaranlage durch einen Gutachter ermitteln lassen, zu diesen Wert zuzüglich Ihren Durchschnittertrag pro Jahr und davon 50% als Kaufsumme für die Restliche Vertragslaufzeit der Anlage zu grunde legen, zuzüglich zum Immobilienpreis.
So erzielen Sie einen guten Verkaufspreis für die Immobilie und der Käufer profitiert durch die restliche Laufzeit der Einspeisevergütung.

Beim Kauf einer Immobilie mit Solaranlage ein Wertgutachten durch entsprechende Sachverständigen ermittel lassen. Um den tatschächlichen Wert zu erhalten, dazu kommt in Schnitt noch 50 % der durchschnittlichen Einspeisevergütung /Laufzeit als Kaufpreis dazu.
Mehr sollte die Solaranlage nicht kosten da mann sonst keinen Ertrag mehr hat und ein Kauf sinnlos wäre.

Beim Kauf einer Immobilie mit Solaranlage und eine späteren Vermietung der Immobilie sollten Sie dieses in den Mietvertrag Klar regelen.

Wenn die Anlage mit fernwartung versehen ist dann ist es eigentlich kein Problem.

Sollte dieses nicht der Fall sein Klar in den Mietvertrag die Ablesung (einmal pro Jahr), sowie bei Störungen oder Wartung der Solaranlage genau Zeitlich festlegen.

Wartung max. 2 x im Jahr (Reinigung der Solarmodulen halbjährlich).

Bei Störungen entsprechend in den Mietvertrag genau festlegen das man innerhalb von max. zwei bis drei Tage in das Objekt kann um die Störung zu beseitigen. b.z.w. auf das Grundstück.
Bei einer länger dauernde Störung ohne zutritt drohen höhe einnahmeverluste wenn die Störung nicht schnell beseitigt werden kann.

Sollte kein der beiden fällen zutreffen bitte genauer beschreiben was sie vorhaben. Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung [email protected]

Gruß
Winnetou2000

ich gehe mal davon aus das sie eine solche immobilie erwerben wollen und der verkäufer sie nicht mit verkaufen will? wenn ja ist das eine verhandlungssache die ja im Grundbuch geregelt ist. Ein zutrittsrecht hat auch der netzbetreiber, Feuerwehr, Anlagenbauer.das ist für
Notfall Störung zählerablesung ansonsten kann man die Anlage über fernwartung als betreiber kontrollieren.Eine wertminderung der immob.sehe ich da nicht vorausgesetzt
die Anlage ist von einer Fachfirma installiert worden und noch am Markt für Nachfragen zu erreichen alles andere… ist von Chrizz und Winnetou
alles schon richtig geschrieben worden.
viele Grüsse klaus

Hallo,
wie bereits geschrieben wurde, gibt es keine Formel, mit der man die Wertminderung durch eine Dienstbarkeit berechnen kann. Im Zweifelsfall kann man den Zeitaufwand zur Bedienung der Dienstbarkeit ansetzen.
Generell stellt ja eine PV-Anlage eher eine Wertsteigerung dar. Da aber aus Ihrer Frage nicht erkennbar ist, ob Sie ein Haus kaufen oder verkaufen wollen oder ob es nur um die PV-Anlage selbst geht oder ob es sich um eine kleine Anlage auf einem Einfamilienhaus oder um eine größere Anlage als Investment handelt, ist es schwer, sie differenzierter zu beantworten.
Viele Grüße, M.S.