Wertminderung durch Dienstbarkeit für eine Photovoltaikanlage?
Hallo Klein_aber_mein,
hier kommt es wirklich darauf an ob Sie ein Objekt Kaufen wollen oder Verkaufen.
Beim Verkauf des Objektes mit der Solaranlage sollten Sie den Zeitlichen Wert der Solaranlage durch einen Gutachter ermitteln lassen, zu diesen Wert zuzüglich Ihren Durchschnittertrag pro Jahr und davon 50% als Kaufsumme für die Restliche Vertragslaufzeit der Anlage zu grunde legen, zuzüglich zum Immobilienpreis.
So erzielen Sie einen guten Verkaufspreis für die Immobilie und der Käufer profitiert durch die restliche Laufzeit der Einspeisevergütung.
Beim Kauf einer Immobilie mit Solaranlage ein Wertgutachten durch entsprechende Sachverständigen ermittel lassen. Um den tatschächlichen Wert zu erhalten, dazu kommt in Schnitt noch 50 % der durchschnittlichen Einspeisevergütung /Laufzeit als Kaufpreis dazu.
Mehr sollte die Solaranlage nicht kosten da mann sonst keinen Ertrag mehr hat und ein Kauf sinnlos wäre.
Beim Kauf einer Immobilie mit Solaranlage und eine späteren Vermietung der Immobilie sollten Sie dieses in den Mietvertrag Klar regelen.
Wenn die Anlage mit fernwartung versehen ist dann ist es eigentlich kein Problem.
Sollte dieses nicht der Fall sein Klar in den Mietvertrag die Ablesung (einmal pro Jahr), sowie bei Störungen oder Wartung der Solaranlage genau Zeitlich festlegen.
Wartung max. 2 x im Jahr (Reinigung der Solarmodulen halbjährlich).
Bei Störungen entsprechend in den Mietvertrag genau festlegen das man innerhalb von max. zwei bis drei Tage in das Objekt kann um die Störung zu beseitigen. b.z.w. auf das Grundstück.
Bei einer länger dauernde Störung ohne zutritt drohen höhe einnahmeverluste wenn die Störung nicht schnell beseitigt werden kann.
Sollte kein der beiden fällen zutreffen bitte genauer beschreiben was sie vorhaben. Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung [email protected]
Gruß
Winnetou2000