Wertminderung durch Freudenhaus

Hallo,

Eine Privatwohnung in einem Mehrfamilienhaus liegt zwischen 2 Wohnungen von Prostituierten.
Während(zeitlich) die Privatwohnung vermietet ist, wird die 2. Etage des 3-stöckigen Hauses auch zur Etage der Freude umgewandelt.

Entsteht hier nicht ein Mietminderungsgrund? Die Zunahme der fremden Männer im Haus dürfte gestiegen sein (Vermieter selbst nicht anwesend) und vermutlich handelt es sich auch nicht nur um Männer, die wissen, wie man sich verhält.

Mit der Hausverwaltung wurde noch nicht gesprochen.

Mich würde interessieren, welche Möglichkeiten der Vermieter der Privatwohnung rechtlich hat.

Vielen Dank
René

Die Ausübung von Prostitution im Haus kann ein Grund für Mietminderungen zwischen 10 und 22 Prozent sein:
http://www.mietemindern.de/urteile/Prostitution/miet…

Hallo,

Mich würde interessieren, welche Möglichkeiten der Vermieter
der Privatwohnung rechtlich hat.

Man könnte z.B. bei der Gemeinde nachfragen, ob dafür ein Gewerbe angemeldet ist.
Ergänzend ob dieses Gewerbe in dem Wohngebiet überhaupt erlaubt ist.

Gruß Merger

Hallo

Man könnte z.B. bei der Gemeinde nachfragen, ob dafür ein
Gewerbe angemeldet ist.
Ergänzend ob dieses Gewerbe in dem Wohngebiet überhaupt
erlaubt ist.

Eben, schließlich handelt es sich nicht um ein _Bei_wohngebiet. :wink:
Das kann bis zur Nutzungsuntersagung durch das Baurechtsamt gehen.

Gruß
smalbop

1 Like

Hmm, die Mietminderung trifft doch sicherlich nur zu, wenn Mieter Weiblich ist, bei Männlich würde das vermutlich als Erhöhungsgrund gelten :wink:

Bei bestimmten weiblichen wohl doch, wohingegen bei bestimmten männlichen wohl eher nicht.

vnA

hmm Darüber sollte man nachdecken - am b esten das Ganze We.

(nun ja wird wohl der Mod mit Recht dicht machen)