Wertminderung durch stellplätze im Baulastenverz

Hallo,

Ich habe mal eine frage zu einem Baulastenverzeichniss. und zwar möchte ich ein Reihenendhaus kaufen zu dem mir ein Wertegutachten vorliegt in diesem Wertegutachten schreibt der Gutachter das das objekt als Baulastenfrei angenommen wird. Nun habe ich mir einen Auszug aus dem Baulastenverzeichniss schicken lassen und siehe da es ist eine Baulast über die erichtung von 3 Stellpletzen für Bewohner und besucher von 6 weiteren Grundstücken eingetragen. nun ist diese eintragung von 1990 und die Stellplätze wurden nie erichtet sondern damals wohl nur vom Generalunternehmer der die Gesammte Reienhausreihe geplannt hat eingetragen worden. nun Zu meinen Fragen:

1 kann mann diese baulast da sie ja bis jetz nie quasi volstreckt wurde irgendwie vereinfacht Löschen lassen oder muss ich da alle 6 Grunstückseigentüber um verzicht bitten und damit eventuel Schlafende Hunde Wecken.

2 Wie groß ist da wohl die wertminderung des grundstückes ? würden diese Stellplätze gebaut wähe das eh nicht große 230m² grundstück quasi nicht mehr vorhanden die stellplätze würden am ende der Terasse anfangen und ich hätte nur noch die Hälfte des Gartens da der rest des grundstückes Bebaut ist bzw aus einem 2 meter streifen neben dem haus Besteht.

Ich bin Kfz-Sachverständiger und keine Bausachverständiger. Aber ein 230qm Grundstück auf dem auch noch Garagen untergebracht werden sollen ist meines Erachtens höchsten geeignet für eine größere Hundehütte. Auf gar keinen Fall für ein Wohlfühlhaus. Ihre Frage stellen Sie bitte einem Baufachmann SV.