Wertminderung durch Verkäufer

Hallo,
im Juni wurde über ebay ein „Aircooler“ also ein mobiles Klimagerät für knapp 100,-€ gekauft. Verkäufer ist ein Elektrohaus in Deutschland.
Die heißen Tage kamen und das Gerät wurde benutzt. Als die Hitzewelle vorbei war wurde es saubergemacht und zur Seite gestellt.
Im August kam dann die zweite Hitzewelle. Also sollte das Gerät wieder zum Einsatz kommen, funktionierte aber nicht mehr.
Somit habe ich den Händler über ebay zweimal angeschrieben wegen der gesetzlichen Gewährleistung. Es kam nie eine Antwort.
Da ich über paypal bezahlt habe, habe ich paypal zu Hilfe genommen.
Da auf einmal konnte sich der Verkäufer melden.
Paypal sagte, ich solle das Gerät auf meine Kosten zurückschicken und bekäme dann den Kaufpreis wieder.
Das habe ich gemacht.
Nun verlangt der Händler von mir 40,-€ für die Wertminderung des Gerätes.
Das ist doch defekt.
Meine Frage: darf der das?
Danke und Gruß
Martina

Grundsätzlich darf er. Siehe:
https://www.it-recht-kanzlei.de/wertersatz-widerruf.html

Und? Kann man doch reparieren.

Übrigens ist DEINE Vorgehensweise vermutlich nicht ok. Der Händler hat nämlich vor dem Rücktritt die Möglichkeit der Nachbesserung, wenn er das in seinen AGB so festgelegt hat (was jeder normale Händler macht).

Und was hätte er Deiner Meinung nach noch tun sollen um den Händler überhaupt zu einer Reaktion zu bewegen, z.B. mit dem Angebot das Gerät zwecks Reparatur zu ihm einzuschicken? ramses90

Im Juni gekauft, im August reklamiert… das war doch hier kein Widerruf?

Naja… der Kunde wollte ja gar nicht zurücktreten, sondern sein Recht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen.
Kommt das Vorgehen über Paypal denn einem Rücktritt gleich? Wenn dem so sein sollte, dann wäre das natürlich sehr geschickt gedacht vom Händler:
Solange ein Kunde nur per EMail reklamiert, verhält er sich ruhig - er kann davon ausgehen, dass bei Zahlung über Paypal das die nächste Eskalationsstufe des verzweifelten Kunden sein wird -> Rücktritt mit Wertersatz.
Der Händler kriegt damit das Gerät und kann noch Geld vom Kunden verlangen, das idealerweise für die Reparatur reicht. Danach verkauft er das Gerät erneut, und der Kunde ist der Gelackmeierte.
Funktioniert das wirklich?
Für viel wahrscheinlicher halte ich, dass der Kunde nach nochmaliger Klarstellung, dass es hier um einen Fall von Gewährleistung innerhalb von 6 Monaten geht, kostenfrei und mit repariertem Gerät aus der Sache rauskommt.

Gruß,

Kannitverstan

Bei einen widerruf, nicht aber im Falle einer Gewährleistung.

Durch das Einschalten von paypal wurde alles in einen Wideruf verwandelt. Allerdings besteht der Wertverlust ja darin, das das Gerät defekt ist, was aber nicht durch mich verursacht wurde.
Die Seite mit dem Wertersatz habe ich schon durchgelesen, leider aber auch nur die Hälfte verstanden.

Der widerrufe erfolgte in sinne der Gewährleistung, Händler wurde ja vorher in Verzug gesetzt.

§ 437 BGB 2

ohne Gewährleistung würde eine Nutzungsentschädigung fällig

Ihr habt recht, ich habe mich mit Widerruf und Rücktritt vertan.

Also: der Händler darf nicht, er muss den vollen Preis zurück erstatten.

Ja. Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung für die Zeit verlangen, in der der Gegenstand vertragsgemäß genutzt werden konnte. Anders bei der Ersatzlieferung für einen defekten Gegenstand. Da ist eine Nutzungsentschädigung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und seit Dezember 2018 auch schon von Gesetzes wegen ((§ 475 Abs. 3 S. 1 BGB) unzulässig.

Im geschilderten Fall stellt sich nur die Frage, ob die Höhe der Entschädigung korrekt ermittelt wurde. Da die Höhe sich nach der Nutzungsdauer und der üblichen Nutzungsdauer des fraglichen Gegenstandes berechnet (und zwar linear, nicht degressiv), erscheint der Betrag deutlich zu hoch. Bei einem Klimagerät kann man getrost eine Nutzungsdauer von zehn Jahren unterstellt werden, was bei 100 Euro Kaufpreis 10 Euro pro Jahr entspricht. Hier wurde das Gerät gerade mal eine halbe Saison genutzt, so daß eher fünf, keinesfalls aber mehr als zehn Euro angemessen sind.

Gruß
C.

Hallo,
in etwa hatte ich ihm auch so geantwortet, hatte aber bei der Lebensdauer des Gerätes eine Grundlage von 24 Monaten genommen- wegen dieser 24- monatigen Gewährleistung und weil heute ja nichts mehr lange hält.
Somit bin ich auf einen Betrag von 8,33 gekommen.
Davon will er nichts wissen, lehnt meinen Widerspruch ab und will 40,-.
Nur der Verkäufer schreibt immer von einer Wertminderung am Gerät, nicht von einer Nutzungsgebühr.