Hallo,
wir sind vor gut einem Jahr als Käufer und Eigentümer einer Wohnung in den Neubau eines Wohnhauses mit insgesamt 8 Wohneinheiten eingezogen, Verkäufer der Wohnungen war der Bauherr, ein Bauträger in München.
Vier der acht Wohnungen standen bis vor kurzem leer, jetzt wurden bis auf eine alle leerstehenden Wohnungen verkauft und z.T. auch schon bezogen.
Zu unserer Überraschung ist der Käufer (und Bezieher) einer dieser Wohnungen offensichtlich eine Art Praxis, die dort jetzt eröffnet hat - seitdem haben wir relativ regen Publikumsverkehr im Haus.
Wie sieht das aus: Wirkt sich die Nutzung einer Wohnung in einem Haus, das laut Kaufvertrag bzw. Teilungserklärung eigentlich ein reines Wohnhaus ist, in irgendeiner Form auf den Wert der restlichen Wohnungen aus? Können wir für unsere Wohnung eine Minderung des Kaufpreises beim Bauträger geltend machen, da wir durch die neue Praxis im Haus erhöhten Belästigungen (wir haben die Erdgeschoßwohnung und es wird z.B. regelmäßig bei uns geklingelt, außerdem Geräuschbelästigungen usw.) ausgesetzt sind? Ist es überhaupt zulässig, in einem Haus, das als reines Wohnhaus ausgewiesen ist, ein Gewerbe (und ein solches ist eine Praxis doch) zu eröffnen?
Welche Möglichkeiten gibt es?
Danke und viele Grüße,
Stefan Evers