Wertminderung Eigentumswohnung

Guten abend,
nehmen wir an vor einem Jahr wurde ein „Grundstückskaufvertrag nebst Auflassung“ bei einem Notar unterschrieben. Der Käufer überweist daraufhin ca. 8,5% des Kaufvertrages für Maklergebühr, Notar, Grunderwerbssteuer usw. Da es Probleme bei der Löschung einer Grundschuld gibt verzögert sich die Umschreibung um 1 Jahr. Da die Eigentumswohnung ein Jahr älter geworden ist möchten sich der Verkäufer und der Käufer gütlich auf einen neuen Kaufpreis einigen.
Um wieviel Prozent verliert eine Eigentumswohnung in etwa innerhalb eines Jahres an Wert bzw. um welchen Wert sollte man den Kaufpreis vermindern? Der ursprüngliche Kaufpreis betrug 47000€, Eigentumswohnung Bj. 2001.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Hallo,
ob der Wert der ETW wirklich gefallen (oder gar gestiegen…) ist, beantwortet die örtliche Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Normalerweise entstehen durch eine verzögerte Eigentumsumschreibung aber andere Schäden als ein „Wertverlust“ (z.B. Bereitstellungszinsen für nicht abgerufene Kreditmittel, bei Koppelung an den Besitzübergang Mietausfall durch Nichtbezug oder Verzug der Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung). Wenn es die nicht gibt, gibts aber auch nix zu mindern :smile:.

Gruß vom
Schnabel

Hallo, im Preis dürfte auch noch Anteil am Grund und Boden stecken.
Wenn kein Stau an Gebäudeunterhaltung besteht, ist evtl. keine
Wertminderung vorhanden. Da aber gütliche Einigung beabsichtigt ist, könnte ich mir eine Preisverringerung von 400-700 € vorstellen. Gruß