Wertminderung Fahrzeug. Versicherung zieht pauschal 2/3 ab. Neuwagen

Hi,

frag doch mal den @Accountname, der auch vor ein paar Tagen begeistert von der gegnerischen Versicherung war, die bisher alles brav bezahlt hat und wo er keine Bedenken hat, dass sie auch die Wertminderung anstandslos zahlen wird.

Neuwagen war er, als du ihn vor 2 Monaten und knapp über 0 km vom Hof des Händlers bewegt hast, danach nicht mehr!

Wie ich schon beim anderen Thread schrieb:
„Ruhkopf/Sahm, wonach sich viele richten, gehen im 1. Jahr (da ist es egal, ob das Auto 1 Tag oder 364 Tage alt ist)“

Was hat der Wagen neu gekostet? Hier (das ist der Thread von @Accountname)


habe ich gerade erst vor 3 Tagen geschrieben, welche Wertminderungen so „üblich“ sind. Du musst dich nach den Wertminderungen im 1. Jahr, also 5 bis 7 %, orientieren. Was hat der Wagen neu gekostet? Mit einer Stoßstange dürftest du dich vermutlich im Bereich 10 - 30 % als prozentualer Anteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert bewegen.

Ob es JETZT nicht zu spät ist für einen Anwalt, weiß ich nicht. Als ich in einer solchen Situation war, bin ich direkt zum Anwalt gegangen, der sich auch um so etwas gekümmert hat.

Gruß
Christa