Das ist zwar richtig, aber Ruhkopf/Sahm, wonach sich viele richten, gehen im 1. Jahr (da ist es egal, ob das Auto 1 Tag oder 364 Tage alt ist) von einer Wertminderung in Höhe von 5 - 7 %, je nachdem, wie groß der Schaden ist:
Die 7 % sind wohlgemerkt bei Reparaturkosten bis zu 90 % des Wiederbeschaffungswerts!
Ich habe für einen knapp 9 Monate alten Hyundai, wo die Reparaturkosten im Bereich 10-30 % lagen, 200 Euro Wertminderung anerkannt bekommen, und das auch nur nach einem deutlichen Hin und Her (trotz Anwalt) und infolge eines selbstständigen Beweisverfahrens beim Gericht, vorher hat die gegnerische Versicherung nicht eingelenkt.
