Hallo zusammen,
weiß jemand, über welche Stelle und wie man für eine ETW Wertminderung beantragt? Das Problem ist jenes, dass direkt vor den Fenstern der Erdgeschoß-ETW ein über 3 m hoher Carport errichtet wurde, worüber der Eigentümer (noch nicht im Grundbuch) vorab nicht unterrichtet worden ist. Im Gegenteil - der Bauträger sprach mehrere Male von der äußerst sonnigen Wohnung mit Morgensonne usw.
Es soll nun die tatsächliche mit der bewilligten Höhe per Geometer verglichen werden, wobei aber gleichzeitig auch eine Wertminderung für die Wohnung beantragen soll, da nunmehr deutlich weniger Licht in die Wohnung fällt - von der nicht mehr vorhandenen Aussicht auf die Berge ganz zu schweigen.
Weiß von den Mitgliedern vielleicht jemand, über welche Stelle, Amt o.ä. man für eine Wertminderung gehen muss?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Astrid
Hallo,
fuer die Bebauung an der Grenze gibts Vorschriften, lokal unterschiedlich. Es waere zu klaeren, ob der Carport zulaessig ist oder nicht. Danach gehts an die Massnahmen den Carport betreffend.
Gruss Helmut
Danke Helmut für die rasche Rückmeldung. Der Carport wurde von der Gemeinde bewilligt (der Bewilligungsbescheid wird allerdings nicht ausgegeben - der Wortlaut wäre interessant…) und ist demgemäß leider zulässig. Da wurde schon einiges recherchiert. Nun stellt sich aber die Frage nach einer Wertminderung, da die ETW mit dem Carport vor den Fenstern der Wohnräume (!) auf keinen Fall den Preis wert ist, der dafür aufgebracht werden musst. Wo, wie und bei wem kann aber eine Wertminderung beantragt werden? Vielen Dank im Voraus, Astrid
HAllo,
blöde Frage, aber: wozu soll denn diese Wertminderung dienen? Wenn es eine ETW ist, bringt einem sowas doch nichts. Oder will der Besitzer Geld vom Verkäufer zurück bekommen? Aber das wird auch schwierig. Arglistige Täuschung könnte vorgebracht werden. Aber dann stehen Aussage gegen Aussage.
Wenn das Carport mit dem Bebauungsplan konform geht, hat man wenig Chancen; ansonsten: auf Abriss bestehen/klagen.
Haelge
Hallo Haelge, danke für den Beitrag. Der Besitzer der ETW ist als solcher noch nicht im Grundbuch - es gibt von zu vielen Besitzern zu viele Einwände wegen Verschiedenem… Möglicherweise kann die Wertminderung, die wegen eines anderen Grundes auch bei einem der bestehenden Besitzer wirkt, auch hier eine Kaufpreisminderung bewirken. Schwierig ist sowas natürlich, doch es soll nichts unversucht bleiben.
Ob der Carport mit dem Bebauungsplan konform geht, ist noch nicht erwiesen…
Gruß´
Astrid
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Hallo Astrid,
ok, da gibt es nix zu beantragen.
Fakt ist erstmal, dass ein Vertrag unterschrieben wurde. Und bezahlt wurde… Jetzt liegt es am Käufer zu beweisen, dass der Verkäufer vom Bau wusste und es verschwiegen hat. Wenn man das nachweisen kann, kann man klagen oder sich außergerichtlich einigen.
Haelge
Danke für die Info.
Astrid