Wertminderung? Hausschätzung?

Wie wirkt es sich auf die Schätzung eines Hauses aus, wenn der Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht behält? Konkret: Wenn mein Bruder das Haus übernimmt, mein Vater aber bis zum Ende seines Lebens in seiner Wohnung bleiben darf. Kann man so etwas in Prozenten ausdrücken? Wird das bei einer offiziellen Schätzung berücksichtigt? Oder soll ich unter diesen Umständen ganz von einer offiziellen Schätzung absehen, da dabei nur das Haus an sich geschätzt würde?

Vielen Dank!

Gerd Wagner

Hallo Gerd! Viel kann ich Dir nicht sagen, aber ein bißchen was:

Wie wirkt es sich auf die Schätzung eines Hauses aus, wenn der
Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht behält? Konkret: Wenn
mein Bruder das Haus übernimmt, mein Vater aber bis zum Ende
seines Lebens in seiner Wohnung bleiben darf. Kann man so
etwas in Prozenten ausdrücken?

Ja, es gibt hierzu Tabellen, die aussagen, wieviel (in DM) das Wohnrecht wert ist. Dabei wird von einer durchschnittlichen Lebenserwartung ausgegangen. Wenn Du jemand auf dem Sozialamt kennst: Die haben diese Liste sicher.

Wird das bei einer offiziellen
Schätzung berücksichtigt?

Ja, weise aber den Gutachterausschuss unbedingt darauf hin. Meist werden Immobilien vom Gutachterausschuss rein nach dem Sachwertverfahren geschätzt (hat oft wenig mit dem Marktwert zu tun)

Oder soll ich unter diesen Umständen
ganz von einer offiziellen Schätzung absehen, da dabei nur das
Haus an sich geschätzt würde?

Kommt darauf an, wofür Du die Schätzung brauchst. Wenn es unbedingt eine staatliche Stelle sein soll, kommst Du nicht drumrum. Sprich dann mit den Begutachtern und weise auf den Grundbucheintrag hin. Unbedingt auch (versteckte) Baumängel erwähnen. Nach meiner Erfahrung wird das Haus nur sehr oberflächlich in Augenschein genommen.
Zum Marktwert des Hauses können Architekten oder Immobilien-Abteilungen der ortsansässigen Banken oft realistischere Werte angeben.
Hoffe geholfen zu haben. Tine

Vielen Dank!

Gerd Wagner

Hallo Gerd,
genaugenommen wirkt sich das Wohnrecht auf den eigentlichen Wert des Hauses nicht aus. Muss ein Käufer jedoch dieses Wohnrecht übernehmen, kann der Wert eines unentgeltlichen Rechts -zu ermitteln, wie Tine es beschrieben hat- natürlich vom Preis abgezogen werden (zumindest theoretisch - denn wer kauft ein Haus, das er nicht nutzen kann und aus dem er auch keine Miete ziehen kann?). Da es sich in Eurem Fall um eine vorgezogene Erbregelung zu handeln scheint, ist es schon richtig, den Wert des Wohnrechts vom tatsächlichen Verkehrswert zugrunde zu legen.
Freundliche Grüße
wolle