Wertminderung nach Kaskoschaden

Hallo zusammen,

Ich hatte im Juli diesen Jahres einen Hagelschäden an meinem Leasingfahrzeug: BMW 520 d, Bj 09.2011. Versichert ist das Fahrzeug Vollkasko mit 150 € Selbstbeteiligung bei AXA.

Der Schaden belief sich laut Dekra auf netto 15.000 Euro. Ich habe BMW als Reparaturwerkstatt ausgewählt. BMW macht jetzt auf 15% der Schadenssumme als Wertminderung aufmerksam, die ich nach Vertragsablauf an die BMW Bank als Leasinggeber zu Zahlen habe. AXA verweigert die Übernahme der Wertminderung; und zahlt diese nur bei Haftpflicht - aber nicht bei Kasko Schäden.

Kennt jemand diese Themtik und kann mir sagen, ob dies so rechtens ist?
Vielen Dank

Wenn der Schaden repariert wurde, wo soll die Wertminderung herkommen? Selbst in der Haftpflicht werden nur die Reparaturkosten gezahlt.

Danke für die schnelle Antwort.

Die Wertminderung entsteht, weil das Fahrzeug jetzt als Unfallwagen gilt (Teile wurden getauscht und neu lackiert). Dadurch sagt die BMW Bank, erzielen sie einen geringeren Restwert als geplant und stellen diesen bei Rückgabe in Rechnung. Die Faustformel dazu sind 15% der Schadens-Summe bei einem Schaden > 10.000€

Bei einem Unfall durch 3. (hatte ich vor 2 Jahren bei einem anderen Fahrzeug) wird diese Wertminderung durch die Haftpflicht des Versicherers automatisch mit gedeckt und ausgeglichen.

In meinem Fall ist es ein Hagelschaden der nun durch die Kasko gedeckt ist, jedoch nur bezogen auf die Reparaturkosten nicht jedoch bezogen auf die Wertminderung.

Das kommt mir nicht rechtens vor.

Was meinst Du?

Da kann ich leider nicht helfen

Also zuerst einmal: Ein Hagelschaden ist KEIN Unfallschaden.
Zweitens: Je höher die Reparatur-Rechnung, desto höher die Wertminderung? Wenn Sie den Schaden also zu einem günstigeren Preis in einer freien Werkstatt reparieren lassen, ist die Wertminderung geringer? Ich denke nicht.
Und Drittens: Lesen Sie sich mal in Ruhe die Bedingungen zu Ihrem Leasing-Vertrag durch.

Mal angenommen, Sie haben jedes Jahr einen Unfall: Einmal fährt Ihnen jemand in die Front, Schaden wird repariert. Im zweiten Jahr fährt Ihnen jemand in die Beifahrertür, Schaden wird repariert. Im Dritten Jahr fährt Ihnen jemand in die Beifahrertür, Schaden wird repariert. Und im vierten Jahr fährt Ihnen jemand in’s Heck. Schaden wird repariert. Dann ist der Wagen ab jetzt quasi wertlos? Dann kann der Leasing-Geber Ihnen den Wagen ab dann kostenlos überlassen?

Und wenn die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners wirklich 15% extra auf die Reparaturrechnung gezahlt hätte, dann haben Sie das Geld also auf Ihr Konto bekommen? Das wäre ja die logische Konsequenz, wenn Ihnen die Wertminderung bei Rückgabe in Rechnung gestellt würde?
Außerdem: Wenn Sie den Hagelschaden reparieren lassen und von Ihrer Vollkasko zahlen lassen, würde der Leasinggeber dies bei Rücknahme des Wagens u.U. nicht einmal merken.

Hallo,
in den AGBs zum Vertrag wird es vereinbart sein, dass bei Schäden auch im Kaskofall eine Wertminderung anfällt. Ich halte 15% jedoch als zu hoch. Üblich wären eher 10% der Nettoreparatursumme. Ggf. sollten Sie einen Sachverständigen beauftragen, der den Minderwert festhält.

Hm. Laut Leasingvertrag bin ich verpflichtet Schäden unverzüglich zu melden. Also ist der letzte Punkt zwar inhaltlich richtig aber nicht rechtens.

Ein Hagelschden wird dann zu einem Unfallwagen wenn Bleche getauscht und lackiert werden. Hier wurde das ganze Dach entfernt und neu aufgesetzt. Das wuerde ich als möglicher Käufer auch wissen wollen. Ich kann BMW insofern verstehen, das der Restwert Unkalkuliert gesunken ist, und dieses Gap zu ersetzen ist. richtig ist aber auch, wie von Ihnen erwähnt, dass die Wahl einer anderen Werkstatt möglicherweise die Schadenshoehe reduziert hätte und damit die Wertminderung nach der Faustformel beeinflusst hätte. Insofern stehe ich mit BMW in der Diskussion, da diese ja auch einen nicht unerheblichen Gewinn an der Schadensregulierung gemacht haben.

Ich bin seit heute in sofern schlauer, dass die Teilkasko, die Hagelschäden reguliert, generell nicht für die Wertminderung aufkommt. jedoch habe ich eine Versicherung, die im Vollkasko Bereich auch diese Minderung übernimmt. ein Experte wird jetzt Mit der Versicherung dazu in Verbindung treten.

Zu Ihrem anderen Einwand, bei meinem letzten Fahrzeug wurde von der gegnerischen Versicherung die Wertminderung erstens vom Gutachter deklariert und zum Anderen direkt an den Leasinggeber ausgezahlt.

Danke für den Hinweis mir den Leasingvertrag durchzulesen…

Trotzdem danke für die Info

Da kann ich leider nicht helfen

Hi, danke. In der Tat sagen die AGB das. Auf jeden Fall ist der Sachverständige eine gute Idee. Danke dafür.

Habe heute erfahren, das Hagelschäden in der Teilkasko abgedeckt sind, diese jedoch keine Wertminderung abdeckt. Jedoch übernimmt die Vollkasko, bei meinem Vertrag, Wertminderungen. Jetzt versuchen wir die Uebernahme des Gap durch diesen Weg.

Was mich auch ärgert ist, das ich BMW für die Reparatur ausgewählt habe. Da diese nicht mit der Versicherung kooperieren wurde mir kein Leihwagen gestellt. Die Reparatur dauerte 4 Wochen… BMW hat durch die Reparatur ja keinen schlechten Gewinn erzielt, könnte also die Wertminderung mehr als kompensieren. Hier zeigt man auch Gesprächsbereitschaft… Wenn ich dann wieder einen neuen Wagen nehme…

ja das ist wirklich so

Bei Haftpflichtschäden nennt sich das merkantile Wertminderung und die wird von der Gegnerischen Vers. bezahlt

Für den Fall bei Vollkaskoschäden bieten gute Leasinggesellschaften eine sogenannte GAP Versicherung an - die genau diese Differenz abdeckt - kostet ca. 3-5 euro pro monat

Ob die 15% gerechtfertigt sind kann man drüber streiten - aber man koennte das Fahrzeug ja zum geringeren Restwert kaufen und selbst verkaufen und das reale Gap realisieren

Hallo und vielen Dank für die Nachricht.

Das GAP ist in meiner Vollkasko Versicherung in der Tat Bestandteil. Das Problem scheint zu sein, dass der Hagelschaden über die Teilkasko reguliert wird.

Wissen Sie, ob zur Übernahme eines GAP durch die Versicherung der Schaden auch über die Vollkasko laufen muss, oder kann eben der Schaden Teilkasko reguliert werden und es greift trotzdem die GAP-Absicherung der Vollkasko?

Vielen Dank für eine weitere Nachricht

sorry - so tief bin ich da noch nicht eingestiegen - da kann
ich nicht mehr qualifiziert etwas zu sagen

Trotzdem danke…

sorry - so tief bin ich da noch nicht eingestiegen - da kann
ich nicht mehr qualifiziert etwas zu sagen