Hm. Laut Leasingvertrag bin ich verpflichtet Schäden unverzüglich zu melden. Also ist der letzte Punkt zwar inhaltlich richtig aber nicht rechtens.
Ein Hagelschden wird dann zu einem Unfallwagen wenn Bleche getauscht und lackiert werden. Hier wurde das ganze Dach entfernt und neu aufgesetzt. Das wuerde ich als möglicher Käufer auch wissen wollen. Ich kann BMW insofern verstehen, das der Restwert Unkalkuliert gesunken ist, und dieses Gap zu ersetzen ist. richtig ist aber auch, wie von Ihnen erwähnt, dass die Wahl einer anderen Werkstatt möglicherweise die Schadenshoehe reduziert hätte und damit die Wertminderung nach der Faustformel beeinflusst hätte. Insofern stehe ich mit BMW in der Diskussion, da diese ja auch einen nicht unerheblichen Gewinn an der Schadensregulierung gemacht haben.
Ich bin seit heute in sofern schlauer, dass die Teilkasko, die Hagelschäden reguliert, generell nicht für die Wertminderung aufkommt. jedoch habe ich eine Versicherung, die im Vollkasko Bereich auch diese Minderung übernimmt. ein Experte wird jetzt Mit der Versicherung dazu in Verbindung treten.
Zu Ihrem anderen Einwand, bei meinem letzten Fahrzeug wurde von der gegnerischen Versicherung die Wertminderung erstens vom Gutachter deklariert und zum Anderen direkt an den Leasinggeber ausgezahlt.
Danke für den Hinweis mir den Leasingvertrag durchzulesen…