Moin, habe eine Frage zur Wertminderung von Musikanlagen. In unserer Band haben wir alle zusammen geschmissen und uns mit diversen Geräten und auch Hardware eingedeckt. Falls nun irgendwann einer auf die Idee kommt auszusteigen, wie berechnet man dann den Restwert der Anlage? Mir ist schon klar, dass der Restwert abhängig vom Pfege-/Wartungszustand oder der Marke der Geräte ist. Am einfachsten wäre sicher alles zu verkaufen und aufzuteilen. Das wird aber sicher nur passieren, wenn sich die Band auflöst… Also, gibt es dafür eine Faustformel?
Viele Grüße bax
Hallo,
als Anhalt kann die Abschreibung nach Afa dienen, bei Musikinstrumenten 10 Jahre (Nutzungsdauer). Das hat den Vorteil, auch die Meinung des Finanzamts zu sein. Wie du schon selbst schreibst, Stradivaris fallen nicht darunter.
Ich habe bei Musikinstrumenten nachgesehen, Verstärkeranlagen o.ä. habe ich nicht gefunden.
Falls du mehr wissen willst, kann ich meine Schwester fragen, die ist Wirtschaftsberaterin und kümmert sich auch um einige Bands (z.B. wg. eines passenden Gesellschaftsvertrags).
Gruss Reinhard