Hallo.
Folgende Situation:
A muss bremsen, weil vor ihm jemand nach links abbiegen will, dieser aber warten muss, weil Gegenverkehr kommt. B fährt auf A auf. Das Auto von A kommt am nächsten Tag in die Werkstatt und ein Gutachter stellt eine nicht geringe Wertminderung verursacht durch den Auffahrunfall fest. Hat A den Anspruch, diese Wertminderung von der Versicherung B´s ausgezahlt zu bekommen?
Schon mal Danke für eure Antworten.
LG Tina