Liebe/-r Experte/-in,
Da meine Schwiegermutter jetzt in Pflege ist (Demenz Pflegestufe 2) verlangt man von mir das ich oben vermiete.Damit dieses Geld zur Pflege mitverwendet werden kann.
Man legt hier den Mietspiegel der Gegend zugrunde.
Aus meiner Sicht ist das ein Theoretischer Marktwert der zu hoch ist.
Wer will schon mit meiner Tochter das Bad teilen und sich durch die Wohnung laufen lassen.
Die Wohnung hat auch keine Wasserzähler Stromzähler usw.
Was für Gründe könnten zu einer Wertminderung sprechen?
Kann von einer Prozentualen Größe sprechen oder nur auf den qm Preis bezogen.
Für eine Schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Hallo Wolfgang,
den örtlichen Mietspiegel als Richtwert heranzuziehen ist erst einmal in Ordnung. Jedoch handelt es sich um einen Richtwert. Im Einzelfall können Abschläge, von Dir Minderungen genannt, vorgenommen werden. Ein Gemeinschaftsbad mit einer fremden Person ist ebenso mietmindernd zu berücksichtigen, wie ein schlechter Komfort auch. Letztlich bestimmen Angebot und Nachfrage aber den Preis, daher würde ich empfehlen, eine ordentliche Wohnflächenberechnung der Wohnung vorzunehmen, dann den Mietzins gemäß Mietspiegel auszurechnen und dann Abschläge oder Zuschläge im Einzelfall vorzunehmen.
Sehr geehrter Wolfgang,
erst einmal ist zu sagen, dass der Mietspiegel sich ja auch immer auf die Ausstattung einer Wohnung bezieht. D.H. Gibt es in der Wohnung kein einzelnes Bad, keine E-Checks usw. sinkt der Mietpreis. Im Mietspiegel muss man dann abstriche machen und einige Etagen fallen. Einfachheitshalber kann man sich drei vergleichbare Wohnungen, gleiche Ausstattung, ähnliche Lage aus dem Internet oder andere Quellen suchen und den gleichen Mietpreis ansetzen.
Ich höre einwenig raus dass es aber nicht dein Wunsch ist die Wohnung zu vermieten, als kleiner Tipp, wenn man keinen Mieter findet, kann man auch nicht vermieten.
mfg
Hermann