Wertminderung zu hoch?

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem Privat-Haftpflichtfall.

Im konkreten Fall hat die Versicherung Entschädigung für eine kaputte Brille geleistet, aber eine Wertminderung aufgrund des Zeitwertes angesetzt. Diesen empfinde ich als sehr hoch.

Die Brille ist drei Jahre alt, hat damals 750 EUR gekostet. Erstattet hat die Versicherung nun 300 EUR, also über 50% Wertminderung angesetzt.

Ist das normal? Was für Gründe kann ich denn anführen, dass die Wertminderung nicht so hoch angesetzt wird?

Danke für Tipps

Hallo,

in der Tat leistet die Haftpflichtversicherung eine reine Zeitwert-Entschädigung. Man kennt dies wohl am ehesten aus der Kfz-Haftpflicht, in der der Geschädigte auch nur den Zeitwert seines Fahrzeugs bei Totalschaden ersetzt bekommt (und kein neues Fahrzeug).

Die Vorgaben hierzu kommen vom Gesetzgeber, der vor allem im BGB §§ 823ff. die Haftpflicht regelt. Danach ist der Geschädigte in den Zustand zu versetzen, den er vor Eintritt des Schadens hatte (=Zeitwert-Entschädigung).

Bei einer Brille ist dies für den Geschädigten zwar äußerst ärgerlich (denn wo gibt´s schon gebrauchte Brillen? Also muss man einen neuen Ersatz anschaffen), nix desto trotz aber rechtlich i.O. (und sowohl im Sinne des Gesetzgebers als auch der Versicherten-Gemeinschaft).

Die Höhe der Wertminderung richtet sich u.a. nach der durchschnittlichen Gebrauchsdauer einer Sache. Und die liegt bei Brille halt recht niedrig (angeblich schaffen Brillenträger alle 2-3 Jahre eine neue Brille an). Und so kommt dann halt der hohe wertverlust zustande.

Vielleicht kannst Du aber dem Versicherer anhand der alten Brille begreiflich machen, dass diese noch überdurchschnittlich gut erhalten war und du noch nicht beabsichtigt hast, Dir eine neue Brille zuzulegen, wäre diese nicht beschädigt worden.
Die Erfolgsaussichten und -umfang sind aber eher bescheiden. Trotzdem: vielleicht einfach mal probieren.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Hackenbruch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]