Wertpapiere im Anlagevermögen & Umlaufvermögen?

Hallo *,

Meine Frage wieso können Wertpapiere im AV und im UV einer Bilanz gehalten werden?

Hat jemand eine Erklärung ?

Gruß Peter

Hi,

hierzu ein anderes Beispiel:

Der VW Bus ist ist bei einem Handwerker sicherlich Anlagevermögen.

Bei einem Autohändler kann er beides sein:
Der VW Bus ist Anlagevermögen, wenn er den Bus dazu benötigt, um beispielsweise Ersatzteile zu befördern, andere PKW abzuschleppen oder ähnliches.
Der VW Bus ist aber dann Umlaufvermögen, wenn er im Schaufenster steht und „nur“ als Ware dient.

Petz

Danke für deine Antwort!
Dein Beispiel ist sehr verständlich! Konkret an einem Beispiel für Aktien fällt mir aber jetzt nichts ein!

Warum nicht ?

er kann Aktien und Wertpapiere langfristig im Betriebsvermögen halten, z.B. um dann Betriebsvermögen zu erhöhen, dann wäre es Anlagevermögen.

Er kann sie aber auch kaufen und verkaufen, also handeln, um damit laufende Gewinne zu erzielen.

Petz

Hallo,

Meine Frage wieso können Wertpapiere im AV und im UV einer
Bilanz gehalten werden?

Hat jemand eine Erklärung ?

zunächst die Definition für Anlagevermögen aus dem HGB:

§ 247
[…]
(2) Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
[…]

Für das Umlaufvermögen gibt es keine eigene Definition, so daß alles, was nicht AV ist, als UV bilanziert wird. Damit ist auch schon eigentlich klar, warum Aktien sowohl im UV als auch AV stehen können. Im UV stehen Anteile, die jederzeit zur Disposition stehen und bspw. nur der kurzfristigen Geldanlage oder als Handelsbestand dienen, während im AV eben Anteile an Gesellschaften stehen, die man dauerhaft halten will, weil es sich dabei bspw. um eine strategische Beteiligung handelt oder um den Deckungsstock der betriebseigenen Pensionskasse.

Ich hoffe, damit ist die Frage beantwortet. Wenn nicht, kannst Du Dich ja noch mal melden.

Gruß,
Christian